Gebührenänderungen bei Betreuung an Grundschulen

Beitragsbild: Stadt Stutensee

Von Martin Strohal | 12.07.2017 9:25 | Keine Kommentare

Der Gemeinderat der Stadt Stutensee hat in seiner letzten Sitzung eine neue Satzung über die Inanspruchnahme städtischer Betreuungsangebote an Grundschulen (“verlässliche Grundschule”) beschlossen. Wesentliche Änderung betraf die Gebühren für die Betreuungsangebote der Stadt Stutensee ab dem Grundschulalter und die Ferienbetreuungsangebote. Das Betreuungsangebot in diesen Bereichen wurden über die letzten Jahre kontinuierlich ausgebaut und dem Bedarf der Eltern und Kinder angepasst. Damit verbunden steigt auch der Kostenaufwand. Die letzte Gebührenerhöhung liegt sieben Jahre zurück, so dass der Zeitpunkt gegeben war, die Gebühren neu zu kalkulieren und der veränderten Situationen anzupassen.

“Die Erhöhung ist moderat”, so Hauptamtsleiter Edgar Geißler. “Im Vergleich mit anderen Kommunen im Landkreis befindet sich Stutensee trotzdem noch im mittleren oder unteren Bereich.”

“Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung der Stadt, die aber zurecht erwartet wird”, so CDU/FDP-Fraktionsvorsitzender Ansgar Mayr. Das heiße aber auch, dass eine Kostendeckung erreicht werden müsse. Die Gebühren seien nach wie vor günstig. Dem schloss sich auch Klaus Mangold (Freie Wähler) an: “Wir bieten Qualität.” Es sei ein wichtiges Angebot, das im Vergleich zu den Nachbarkommunen sehr günstig sei. Etwas schwerer tat sich Heinrich Sickinger (SPD): “Wir stimmen schweren Herzens zu.” Die Stadt habe viele Aufgaben, und die Finanzen seien begrenzt. Deshalb sei eine Anpassung notwendig.

Der Kostendeckungsgrad ist in den vergangenen Jahren durch gestiegene Ausgaben abgesunken und erreicht im laufenden Jahr schätzungsweise nur noch 89% (Ausgaben: ca. 600.000 EUR, Einnahmen: 535.003 EUR). Es gibt nach wie vor ermäßigte Beitragssätze für Alleinerziehende.

Darüber hinaus wurden einzelne Regelungen, beispielsweise die Regelungen bei Erkankung eines Kindes neu beziehungsweise moderner formuliert. Eine Änderung der Tagesabläufe in den Einrichtungen ergibt sich dadurch nicht. Die neue Satzung tritt zum 31. Juli 2017 in Kraft.

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