Abfallgebühren bleiben stabil

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Beitragsbild: Gabi Schoenemann/pixelio.de

Pressemitteilung von Landratsamt Karlsruhe | 26.11.2017 12:58 | Keine Kommentare

Der Kreistag stimmte bei seiner jüngsten Sitzung, die am 23. November in der Keltenhalle in Rheinstetten stattfand, der Abfallgebührenkalkulation zu. Obwohl die Kosten um vier Prozent gestiegen sind, können dank noch vorhandener Gebührenüberschüsse aus Vorjahren die Abfallgebührensätze im kommenden Jahr 2018 auf gleicher Höhe wie in den letzten fünf Jahren gehalten werden. Mit dazu tragen Überschüsse aus den Vorjahren bei, die in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Wesentliche Änderungen in der Abfallwirtschaft mussten nicht berücksichtigt werden; auch hinsichtlich der künftig vorgeschriebenen getrennten Erfassung von Bioabfällen oder bei  der Wertstoffsammlung sind im Jahr 2018 keine Änderungen zu erwarten. Weiterhin stimmte der Kreistag der aktualisierten Berechnung der noch erforderlichen Deponienachsorgekosten für die Kreisdeponien in Bruchsal, Karlsruhe-Grötzingen und Karlsbad-Ittersbach zu. Die vorhandene Nachsorgerückstellung reicht nach bisherigem Stand zusammen mit der künftigen Zuführung zur Rückstellung aus dem laufenden Betrieb der Erdaushubdeponie aus, um die künftigen Maßnahmen für die ehemaligen Hausmülldeponien und die Erdaushubdeponie des Kreises zu finanzieren, die von einem Fachbüro mit einer Summe von 31,3 Mio. EUR ermittelt wurde.

Sammlung von Biomüll ab 2020

In der Vergangenheit hatte sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe gegen die Einführung einer zusätzlichen getrennten Biomüllsammlung ausgesprochen, weil über die flächendeckenden Grünschnittannahmeplätze bereits jetzt schon erhebliche Mengen Biomüll erfasst und eine Biotonne nur marginale ökologische Vorteile, aber eine nicht unerhebliche Abfallgebührensteigerung bedeuten würde. Das Gremium stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass das Gesetz nur dann zur Einführung einer getrennten Biomüllsammlung verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung der gesetzlichen Verwertungspflichten erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Das Umweltministerium Baden-Württemberg teilt diese Rechtsauffassung jedoch nicht und kündigte an, den Landkreis spätestens ab dem 1. Januar 2020 zu verpflichten, Bioabfälle getrennt von anderen Abfällen zu sammeln und gleichzeitig der Müllverbrennungsanlage in Mannheim zu untersagen, gemischte Siedlungsabfälle aus dem Landkreis Karlsruhe anzunehmen.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel findet es nach wie vor sehr befremdlich, warum des Land gleich mit einer Anordnung droht, obwohl der Landkreis bisher immer eine sachliche Diskussion gesucht und seine Haltung immer gut begründet hat. Auch den Ton mancher Äußerungen aus Stuttgart hält er für völlig unangemessen.

Der Kreistag nahm die Rechtsauffassung des Landes in seiner jüngsten Sitzung vom 23. November zur Kenntnis. Zwar vertrat das Gremium weiterhin die durch ein Fachanwaltsbüro untermauerte Auffassung, dass das bisherige Vorgehen rechtmäßig ist, wägte aber das Prozessrisiko einer eventuellen Klage gegenüber dem Land als zu riskiobehaftet ab. Aus diesem Grund sieht der Kreistag von einer Klage ab und beauftragte die Landkreisverwaltung mit einer Untersuchung möglicher Varianten einer getrennten Bioabfalleinsammlung. Die ohnehin für die Zeit ab dem Jahr 2020 anstehende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts wird damit teilweise vorgezogen.

„Dies bedeutet nicht automatisch die Einführung der Biotonne für alle“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel mit den Hinweis, dass die genaue Art der Sammlung rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Nach wir vor werde es möglich sein, Bioabfälle im eigenen Garten zu kompostieren. Denkbar wäre es auch, Nahrungs- und Küchenabfälle auf den zahlreichen Grünabfallsammelplätzen anzuliefern, wie dies mit kleinen verschließbaren Bioabfalleimern in Bayern häufig praktiziert wird. Für diejenigen Haushalte, die ihre Bioabfälle weder kompostieren noch zu den Grünabfallplätzen bringen können oder wollen, könnte eine ergänzende freiwillige Biotonne angeboten werden.

Die im Kreisgebiet auf diese Art und Weise getrennt gesammelte Menge an Nahrungs- und Küchenabfällen müsste dann nicht mehr mit dem Hausmüll verbrannt werden; das spart auch Kosten ein, was vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden steigenden Verbrennungspreise ein Argument ist. Stattdessen könnte eine Verwertung in einer Vergärungsanlage erfolgen, von denen die private Entsorgungswirtschaft in den nächsten Jahren weitere Anlagen bauen will, die überregional genutzt werden können, so dass ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Bis zum Juni 2018 könnten die Untersuchungen abgeschlossen sein, so dass der Kreistag noch vor der Sommerpause über die Bioabfallsammlung und eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes entscheiden kann.

Quelle: Landratsamt Karlsruhe

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