In den nächsten Tagen, spätestens bis zum 28. Januar 2018, werden die Wahlbenachrichtigungen für den am 18. Februar 2018 stattfindenden Bürgerentscheid zugestellt. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden alle Stimmberechtigten, die zum Stichtag 15. Januar 2018, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Stutensee mit Hauptwohnung wohnen. Neben diesem Kriterium ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis –und damit für die Abstimmungsberechtigung–, dass Sie am Abstimmungstag
-Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder
-die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger),
-das 16. Lebensjahr vollendet haben,
-nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Sofern Sie stimmberechtigt sind, und wider Erwarten kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung Stutensee, BürgerBüro, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee bzw. soweit Sie in den Stadtteilen Friedrichstal, Spöck und Staffort wohnen, mit ihrer Außenstelle des BürgerBüros in Verbindung.
Der Stichtag, 15. Januar 2018, hat auch insoweit Bedeutung, als danach eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis grundsätzlich nur auf Antrag möglich ist.
Falls im Zusammenhang mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Fragen auftreten, klären Sie diese bitte mit den vorerwähnten Stellen ab. Gleiches gilt auch, wenn das Wahlbenachrichtigungsschreiben unrichtige Angaben enthält.
Möglichkeit der Briefwahl
Zur Ausübung der Briefwahl besteht ab nächster Woche wieder die Möglichkeit, dass der Wahlschein elektronisch im Internet beantragt werden kann. Hierzu rufen Sie die Homepage der Stadt Stutensee unter dem Link www.stutensee.de auf. Unter „Bürgerentscheid Lachwald soll erhalten bleiben“ können Sie den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines aufrufen. Nach Eingabe der Daten, genauso wie sie in dem Wahlbenachrichtigungsschreiben enthalten sind, erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Antrag bearbeitet wurde. Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse zugesandt.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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