Grüne: “‘Bezahlbar’ heißt nicht sozial”

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Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen Stutensee | 03.02.2018 21:29 | Keine Kommentare

Die Grünen Stutensee kritisieren den irreführenden Begriff „bezahlbares/kostengünstiges Wohnen“ und fordern eine verbindliche Planung von sozial gefördertem Wohnraum. Der Lachwald dürfe nicht Opfer der durch die Bundesgesetzgebung bisher nicht eingedämmten Immobilienspekulation werden.

Seit Jahren sei in der Region Karlsruhe – wie auch in vielen anderen Regionen Deutschlands – die Suche nach einer Wohnung schwierig, so die Grünen. Vor allem für Menschen mit geringem Einkommen. Die Gründe dafür ließen sich in erster Linie in der Bundesgesetzgebung ausmachen. Die Kommunen hätten jedoch einen gewissen Spielraum, der sich mit etwas politischem Willen ausfüllen ließe. “Bis zur vorzeitigen Öffentlichmachung der Planungen rund um den Büchiger Lachwald wurden in Stutensee jedoch keine nachhaltigen Maßnahmen ergriffen, um diese Problematik in den Griff zu bekommen”, stellen die Grünen in einer Mitteilung fest.

“‘Bezahlbares Wohnen’ gesetzlich unverbindlich”

“Nach der grünen Infoveranstaltung vor knapp einem Jahr führten die Befürworter der Lachwaldbebauung 2017 das Schlagwort „bezahlbares Wohnen“ ins Feld.” Obwohl dieser Begriff unklar und gesetzlich unverbindlich sei, werde der Bevölkerung erklärt, beim Bauvorhaben Lachwald II würden Wohnungen gebaut, die sich auch Menschen mit geringem Einkommen leisten könnten. “Es wird überhaupt nicht festgelegt, für ‘wen’ die Wohnung ‘bezahlbar’ sein soll”, kritisieren die Grünen. Für den Wissenschaftler des KIT seien andere Mieten bezahlbar als für die selbstständige Unternehmerin oder für ein alleinerziehendes  Elternteil mit drei Kindern und geringfügigem Einkommen.

Zahlen, die im Zusammenhang mit „bezahlbarem Wohnen“ in der Diskussion seien, lägen bei 8,00 bis 11,50 Euro pro Quadratmeter. Diese angestrebte Miethöhe – für Menschen mit geringem Einkommen nicht kostengünstig – sei gar nicht das eigentliche Problem. Dieses bestehe vielmehr darin, dass dieser Begriff – und damit auch die Festlegung – nicht gesetzlich bindend sei. Es bedarf nur weniger Argumente, um diese Miete entweder sofort oder nach kurzer Zeit auf 12, 15 oder 18 Euro je Quadratmeter zu erhöhen. Hierzu könne dann die Änderung des wirtschaftlichen Umfelds oder anderes angeführt werden.

“Nur ‘Sozialer Wohnungsbau’ rechtlich geschützt”

Gesetzlich definiert und so rechtlich geschützt sei allein der „Soziale Wohnungsbau“. Hierbei handele es sich um Wohnungen, für die die Höhe des Mietzinses exakt festgelegt ist. Aktuell betrage er etwas über 6 Euro pro Quadratmeter und liege damit deutlich unter den Beträgen, die für „bezahlbaren“ Wohnungsbau im Gespräch seien. Wichtig sei auch, dass diese gerichtsfest festgesetzte Miethöhe für eine Dauer von bis zu 30 Jahren festgelegt sei. Menschen mit geringem Einkommen könnten so sehr gut kalkulieren, was sie in Zukunft für Miete aufwenden müssten. Immerhin sei neben der realen finanziellen Belastung die Unsicherheit über die nächste Mieterhöhung ein wichtiger Grund für die psychische Belastung durch Armut.

Die Befürworter der Teilabholzung des Lachwaldes sprächen davon, dass auf dem „sozialen Teil des Lachwaldneubaugebietes“ „bezahlbares Wohnen“ und nicht „sozialer Wohnungsbau“ entstehen solle. Dies nähmen die Grünen Stutensee als deutlichen Hinweis dafür, dass hier unter der Fahne des vorgeblichen „sozialen“ Handelns ein wertvoller Wald zerstört werden solle, um möglichst hohe Einnahmen zu erzielen. Die Sozialausrichtung scheine eher Mittel zum Zweck als der eigentliche Grund zu sein. “Warum sonst nehmen sich die Befürworter nicht an der Volkswohnung Karlsruhe ein Beispiel, die etwa Neubaugebiete entwickeln kann, für die sie 60% „sozialen Wohnungsbau“ realisieren kann?” fragen die Grünen.

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen Stutensee

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