Finanzielle Lage: Anpassung von Steuern und Gebühren

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Von Martin Strohal | 26.07.2018 21:23 | Keine Kommentare

Wie sieht eigentlich aktuell die finanzielle Situation der Stadt Stutensee aus? Kämmerer Andreas Hambrecht präsentierte vergangenen Monat den Stadträten den Stand der Zahlen.

2017: Höhere Einnahmen als erwartet

Das Jahr 2017 wurde vorläufig abgeschlossen. Es hat sich aus Sicht der Stadt erfreulich entwickelt. Geplant war eine Zuführungsrate von 1,8 Mio Euro. Nach dem aktuellen Rechnungsergebnis werden jedoch 3,9 Mio Euro mehr eingenommen als ausgegeben und damit an den Vermögenshaushalt, quasi das Sparbuch der Stadt, übertragen. Dieses unerwartete Plus von etwa 2,1 Mio Euro ergibt sich aus größeren Einnahmen aus den Zuweisungen sowie aus geringeren Sachkostenausgaben – und das, obwohl die Gewerbesteuer fast 1 Mio Euro unter den Erwartungen lag.

Die Rücklage betrug am 1. Januar 2017 noch 11,3 Mio Euro, am Jahresende 2017 waren es dann 7,0 Mio Euro (geplant waren 3,7 Mio Euro). Die Schulden lagen bei 13,0 Mio Euro.

Der Verwaltungshaushalt konnte also besser abgeschlossen werden als geplant. Die Ursachen hierfür sieht Hambrecht in der Verschiebung von Investitionen in die Zukunft. Außerdem konnten Grundstückseinnahmen- und ausgaben in großen Teilen nicht umgesetzt werden, weshalb auch die geplante Kreditaufnahme nicht notwendig gewesen sei.

2018: Rücklage auf Minimum geschrumpft

Auch das Jahr 2018 entwickele sich bislang gut, so Hambrecht. Die geplante Zuführung vom Verwaltungshaushalt (laufende Einnahmen und Ausgaben) in den Vermögenshaushalt (Investitionen und Rücklagen) liegen bislang bei ca. 3,4 Mio Euro. Geplant seien 2,3 Mio Euro gewesen. Insbesondere seien diesmal die Gewerbesteuereinnahmen höher ausgefallen als geplant, ebenso die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich.

Die Rücklage von 7,0 Mio Euro wird bis zum Jahresende auf das vorgeschriebene Minimum von 1,3 Mio Euro schrumpfen. Der Schuldenstand solle 11,7 Mio Euro sinken, hauptsächlich durch das Verschieben von Maßnahmen.

Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht

Hambrecht wies darauf hin, dass zum 1. Januar 2020 das Neue Kommunale Haushaltrecht eingeführt werden müsse. Bei diesem müssen nicht mehr die Kreditzinsen erwirtschaftet werden, sondern die Abschreibungen auf Investitionen und Eigentum. Die genauen Werte hierfür seien erst Ende 2019 bekannt. Bis dahin muss der komplette Bestand an Gebäuden, Straßen, Grünanlagen usw. bewertet werden. Es sei unklar, ob die derzeitigen Mittel dafür ausreichen. Deshalb sieht die Verwaltung eine weitere Verbesserung der Haushaltslage für erforderlich an.

Dafür wurden alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt analysiert. Die Ausgaben bestehen überwiegend aus Personalkosten, Sachkosten, Zuweisungen, Umlagen und Zinsen. Der Personalbestand sei geringer als allgemein empfohlen, die Zuweisungen gingen fast vollständig an Kindergärten, die nicht direkt von der Stadt betrieben werden. Die Kredite seien zu einem großen Teil im Rahmen von Sonderprogrammen zu sehr günstigen, teils 0% Zinsen aufgenommen worden. Im Bereich der Ausgaben sieht Kämmerer Andreas Hambrecht deshalb keine Möglichkeit zu Einsparungen, solange keine Aufgaben reduziert werden sollen.

Erhöhung Gewerbesteuer und Grundsteuer B

Bei den Einnahmen gibt es keine großen Möglichkeiten für eine Kommune, etwas zu verändern. Der größte Teil besteht aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer und aus Schlüsselzuweisungen. Hambrecht empfahl eine maßvolle Erhöhung der Bestattungsgebühren. Diese deckten aktuell die tatsächlichen Kosten nur zu 32 Prozent. Zudem soll die Gewerbesteuer um 20 Punkte auf 360 Prozent erhöht werden. Andere Städte im Umland wie Bruchsal, Rheinstetten und Waghäusel erheben die Steuer bereits in dieser Höhe. Aus den Reihen der Stadträte war zudem der Vorschlag gekommen, die Grundsteuer B ebenfalls in gleicher Höhe auf 360 Prozent zu erhöhen. In Bretten beträgt diese aktuell 370, in Bruchsal 395 Prozent.

Diese Sätze sollen zudem in eine eigene Hebesatzung ausgelagert werden, die bei Bedarf unabhängig von der Haushaltssatzung angepasst werden kann.

Die genannten Erhöhungen wurden von den Mitgliedern des Gemeinderats als nicht überzogen bezeichnet. Sobald die Auswirkungen der Umstellung auf das neue Kommunale Haushaltsrecht absehbar sind, kann Ende 2019 bei Bedarf nachgesteuert werden.

Anpassung Verwaltungsgebühren

Unabhängig davon hat die Stadtverwaltung auch ihr Gebührenverzeichnis aktualisiert, was zuletzt im Jahr 2006 erfolgt ist. Die neuen Gebühren sollen weitgehend eine Kostendeckung wiederherstellen und gelten ab Oktober. Auch hier erfolgte im Gemeinderat einhellige Zustimmung. Die Erhöhungen seien moderat und teilweise immer noch günstiger als in anderen Kommunen. Zudem stünden Dienstleistungen dahinter, deren Kosten gedeckt werden müssten.

Anpassung Gebühren für Sporthallen- und Veranstaltungshallennutzung

Zudem diskutierte der Gemeinderat über die Nutzungsgebühren für die städtischen Sporthallen. Die Gebührensätze seien seit 1983 nicht mehr überprüft worden. Insbesondere wurde ein Heizkostenzuschlag von 50% in den Wintermonaten eingeführt. Auch die Benutzungsordnungen der Festhalle Blankenloch und der Spechaahalle Spöck wurden überarbeitet. Dabei wurden die Höhe der Gebühren für die Hallennutzung und deren technischen Ausstattung neu gefasst. Für kommerzielle oder private Nutzung wird in Blankenloch der doppelte Preis und in Spöck der dreifache Preis festgelegt. Damit wolle man Konkurrenz für private Saal-Anbieter vermeiden. Vielfach seien die bisherigen Gebühren weit unter den Kosten anderer Hallen oder Vereinsheime gelegen. Kindergartenflohmärkte sollen nicht als kommerzielle Veranstaltung eingestuft werden.

CDU/FDP wollte Entscheidung erst im Herbst

Die CDU/FDP-Fraktion hatte beantragt, die Steuer- und Gebühren-Entscheidungen zu vertagen, damit die neu gewählte Oberbürgermeisterin Einfluss darauf nehmen könne. Man sehe keine Notwendigkeit, sofort zu entscheiden, das sei auch im Herbst noch möglich. Die Mehrheit des Gemeinderats lehnte diesen Antrag jedoch ab. “Die Anregung zur Erhöhung der Steuern und Gebühren ist vom Gemeinderat gekommen”, so Klaus Mayer (Freie Wähler). “Dann kann er auch selbst Verantwortung dafür übernehmen.”

Die Grünen hatten Anfang des Jahres sogar gegen den neuen Haushalt gestimmt, weil dieser noch keine Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer enthalten hatte.

Die Beschlüsse zu Erhöhung der Verwaltungsgebühren und den neuen Veranstaltungshallensatzungen erfolgte einstimmig. Die Beschlüsse zur Sporthallengebührensatzung sowie der Grund- und Gewerbesteuer fielen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU/FDP-Fraktion.

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