OB-Wahl: Zweiter Anlauf

Bettina Meier-Augenstein, Petra Becker

Beitragsbild: Martin Strohal/Montage

Von Martin Strohal | 22.07.2018 7:30 | 1 Kommentar

Nachdem im ersten Wahlgang am 8. Juli 2018 keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht hatte, steht am heutigen Sonntag, den 22. Juli, der zweite Wahlgang an. Diesmal genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit wird gelost, so ist es in der Gemeindeordnung festgelegt.

Das bedeutet, dass Stutensee heute definitiv einen neuen Oberbürgermeister wählt – beziehungsweise eine Oberbürgermeisterin. Denn von den fünf ursprünglich angetretenen Kandidaten sind nur noch zwei übrig geblieben: Bettina Meier-Augenstein und Petra Becker. Im ersten Wahlgang trennten sie nur gut 200 Stimmen.

Die Wahllokale haben heute wie üblich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Stimmabgabe wird der Wahlbenachrichtigungsschein des ersten Wahlgangs verwendet. Wer diesen nicht mehr vorliegen hat, kann sich in seinem Wahllokal auch mit Personalausweis ausweisen.

Um 18 Uhr beginnt die Auszählung in den Wahllokalen. Die Ergebnisse werden an das Rathaus in Blankenloch übermittelt, wo interessierte Bürger das Zustandekommen des Ergebnisses mitverfolgen können. Im Anschluss an die Sitzung des Gemeindewahlausschusses soll laut Stadtverwaltung auf dem Rathausvorplatz eine kleine Begrüßung der neuen Oberbürgermeisterin stattfinden.

meinstutensee.de wird vor Ort sein und über die bekannten Kanäle berichten. Wer sich bereits für den ersten Wahlgang für unseren WhatsApp-Infodienst angemeldet hatte, wird automatisch auch heute mit Infos versorgt. Zudem gibt es natürlich Informationen auf unserer Website.

Wann hat Stutensee dann ein neues Stadtoberhaupt? Nach der Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses besteht eine Einspruchsfrist von einer Woche. “Wenn diese abgelaufen ist, wird die Wahl dem Regierungspräsidium zur Prüfung vorgelegt”, erläutert Bürgermeister Edgar Geißler. Erst wenn dort die Prüfung erfolgt ist, kann die Stelle besetzt werden. Anschließend wird es eine Verpflichtung in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung geben. Diese habe jedoch keinen Einfluss auf den Amtsantritt, so Geißler.

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Sehr gut, wir brauchen Können und nicht Macht