Waldbrandgefahr: Grillen im Hardtwald verboten

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Pressemitteilung von Landratsamt Karlsruhe | 01.08.2018 21:17 | Keine Kommentare

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit besteht derzeit eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Darauf weist die untere Forstbehörde des Landratsamtes Karlsruhe hin. Insbesondere die Wälder der Hardt und der Lußhardt sind aufgrund ihrer hohen Anteile an Kiefern und deren leicht entzündliche Nadelstreu in besonderem Maße durch Waldbrände gefährdet. Die untere Forstbehörde bittet eindringlich darum, dass vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen. Auf die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen ist ab sofort in den Wäldern der Hardt und der Lußhardt zu verzichten. Die Nutzung mitgebrachter Grills sowie offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gemäß Landeswaldgesetz ohnehin verboten. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Quelle: Landratsamt Karlsruhe

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