Der Gemeinderat der Stadt Stutensee hat in seiner letzten öffentlichen Sitzung Ende September vom zweiten Entwurf des Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergie im Gebiet des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe zur Kenntnis genommen und diesem zugestimmt, so die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.
Dabei sind nach wie vor auf der Gemarkung Stutensee keine geeigneten Standorte für Windkraftanlagen vorhanden. Die Ausweisung von Konzentrationszonen ist daher nicht vorgesehen.
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat bereits Anfang 2012 die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung für das gesamte Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe beschlossen. Hintergrund war eine Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012, welche die Aufhebung der Ausschlussgebiete im Regionalplan zum Jahresende vorsah. Mit der Aufstellung des inhaltlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ soll einer dann möglichen ungesteuerten Entwicklung der Windenergie entgegengewirkt werden. Im Teil-Flächennutzungsplan werden sogenannte Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen sowie Ausschlussgebiete festgelegt. Als nächsten Verfahrensschritt können sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis Ende Oktober 2018 in der zweiten Beteiligung Stellungnahmen abgeben. Im Frühjahr 2019 soll die Rechtskraft durch den abschließenden Beschluss der Verbandsversammlung herbeigeführt werden.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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