Abfall: Gebühren stabil, Sperrmüll seltener

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Pressemitteilung von Landratsamt Karlsruhe | 23.11.2018 20:27 | Keine Kommentare

Der Kreistag stimmte bei seiner jüngsten Sitzung, die am 22. November in der Carl-Benz-Halle in Marxzell-Pfaffenrot stattfand, der Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2019 zu. Die Abfallgebührensätze bleiben danach auch im nächsten Jahr stabil. Das teilt das Landratsamt mit.

Mit 39,5 Mio EUR liegen die gebührenfähigen Kosten um rund 2,2 Mio EUR bzw. sechs Prozent höher als im Vorjahr. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass bei der Neuausschreibung der Müllabfuhr künftig höhere Preise verlangt werden – insbesondere die Sperrmüllabfuhr wird erheblich teurer. Gleichzeitig sind die Erlöse für die vermarkteten Wertstoffe erheblich gesunken. Auf die Abfallgebührensätze hat dies jedoch keinen Einfluss, weil die Mehrkosten durch noch vorhandene Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren ausgeglichen werden können, somit bleiben die Gebührensätze im sechsten Jahr hintereinander unverändert.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wies allerdings darauf hin, dass die Überschüsse nun im Wesentlichen abgebaut sind und die noch verbleibenden rund 2,4 Mio EUR nicht ausreichen, um die Abfallgebühren auch im Jahr 2020 stabil zu halten, was unabhängig von der Einführung einer zusätzlichen Bioabfalleinsammlung gelten würde. Die weitere Kostenentwicklung hängt stark vom Ergebnis der laufenden Neuausschreibung der thermischen Entsorgung der Restabfälle ab. Durch die gut ausgelasteteten Verbrennungs-anlagen muss künftig mit höheren Preisen gerechnet werden. Deshalb sprechen auch wirtschaftliche Gründe dafür, die noch im Hausmüll enthaltenen Bioabfälle in Zukunft stärker getrennt zu sammeln und zu verwerten. Sie müssen somit nicht teuer verbrannt werden.

Mangels Nachfrage werden Expressabfuhren von Containern im Wege der Gewerbeabfallsammlung künftig nicht mehr angeboten, neu sind dagegen gebührenpflichtige Serviceabfuhren für Sperrmüll innerhalb von zwei Wochen. Bei der Regelabfuhr bekommt man statt in fünf Wochen künftig erst in maximal acht Wochen einen Termin für die Abholung des Sperrmülls, so dass nicht mehr so häufig eine Sammlung stattfindet. Um Beeinträchtigungen aufgrund von oftmals tagelang zu früh bereitgestelltem Sperrmüll zu verhindern, wurde in der Abfallsatzung jetzt ein Passus aufgenommen, wonach Sperrmüll frühestens am Vortag der Abholung bereitgestellt werden darf. Das eröffnet die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlungen einschreiten zu können. In die gleiche Richtung zielt eine Regelung, die es ermöglicht, fehlbefüllte Wertstoffbehälter künftig gesondert zu entleeren und die dadurch entstehenden Kosten beim Verursacher geltend zu machen.

Quelle: Landratsamt Karlsruhe

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