Wie wähle ich den Gemeinderat?

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Von Martin Strohal | 11.05.2019 10:09 | Keine Kommentare

Am Sonntag, den 26. Mai 2019, finden in Baden-Württemberg Kommunalwahlen statt. Das bedeutet, die Besetzung von Ortschaftsrat, Gemeinderat und Kreistag wird neu bestimmt. In diesem Beitrag wollen wir uns mit dem Gemeinderat beschäftigen.

Was ist der Gemeinderat?

Der Gemeinde- oder Stadtrat ist das wichtigste politische Gremium einer Stadt. In Stutensee hat der Gemeinderat 26 Mitglieder. Dazu kommt die Oberbürgermeisterin als Vorsitzende mit Stimmrecht.

Die Aufgaben des Gemeinderats unterscheiden sich von denen höherer Gremien wie dem Landtag oder dem Bundestag. Im Gemeinderat werden keine Gesetze gemacht. In erster Linie geht es darum, das Zusammenleben in der Stadt zu gestalten. Dabei müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden – beispielsweise der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung oder Bauvorgaben für öffentliche Gebäude (Brandschutz, Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen). Bei alldem müssen auch die finanziellen Mittel sorgsam eingesetzt werden. Eine Stadt hat nur geringe Möglichkeiten, sich zusätzliche Einnahmen zu beschaffen, zum Beispiel über die Erhöhung von Grund- oder Gewerbesteuer oder von Gebühren.

Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört die Grundversorgung mit Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehören neben Kindergärten und Schulen auch der Erhalt der innerstädtischen Straßen oder die Gehsteige und die Straßenbeleuchtung. Zudem hat der Gemeinderat die Möglichkeit, Bebauungspläne zu beschließen und so Neubaugebiete auszuweisen. Auch die Errichtung von Spielplätzen oder der Neubau des Hallenbads wurden vom Gemeinderat beschlossen.

Wie wählt man den Gemeinderat?

Da der Gemeinderat in Stutensee 26 Sitze hat – diese Anzahl ist abhängig von der Einwohnerzahl -, kann jede Partei oder Wählervereinigung eine Liste mit 26 Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Gibt ein Wähler – wahlberechtigt ab 16 Jahren – eine einzelne Liste unverändert ab, erhält jede der Personen darauf genau eine Stimme.

Bei der Kommunalwahl stehen einzelne Personen im Fokus, nicht unbedingt Parteien. So ist es auch möglich, sich aus allen Listen seine Lieblingskandidaten zusammenzusuchen. Diese schreibt man am besten in die freien Zeilen einer Liste, um nur einen Stimmzettel abgeben zu müssen. Nun muss jeder zu wählende Kandidat natürlich explizit gekennzeichnet (angekreuzt) werden.

Möchte man einzelne Kandidaten besonders hervorheben, kann man diesen auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben. Dabei ist zu beachten, dass die Maximalzahl von 26 Stimmen nicht überschritten wird. Ansonsten ist der ganze Stimmzettel ungültig.

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