Wie wähle ich den Ortschaftsrat?

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Von Martin Strohal | 10.05.2019 21:01 | Keine Kommentare

Am Sonntag, den 26. Mai 2019, finden in Baden-Württemberg Kommunalwahlen statt. Das bedeutet, die Besetzung von Ortschaftsrat, Gemeinderat und Kreistag wird neu bestimmt. In diesem Beitrag wollen wir uns mit dem Ortschaftsrat beschäftigen.

Was ist der Ortschaftsrat?

Ortschaftsräte gibt es in Stutensee nur in Friedrichstal, Spöck und Staffort. Besetzt sind sie jeweils mit sechs Mitgliedern, die in dem entsprechenden Stadtteil wohnen. Sie wählen eine Person aus ihren Reihen zum Ortsvorsteher, beziehungsweise zur Ortsvorsteherin.

Ortschaftsräte arbeiten ehrenamtlich. Sie sind nicht hauptberuflich in der Stadtverwaltung angestellt, sondern haben alle ihren eigenen Beruf, kümmern sich aber in ihrer Freizeit um das Wohl ihrer Mitbürger in ihrem Stadtteil. Dazu gibt es regulär monatlich eine Sitzung, zu deren öffentlichem Teil die Bevölkerung eingeladen ist und Vorschläge einbringen oder Fragen zu ihrem Wohnort stellen kann. Beschlüsse des Ortschaftsrats gehen in der Regel als Empfehlung an den Gemeinderat, der sie bestätigen muss. Ein Ortschaftsrat ist nur ein beratendes Gremium.

Weshalb benötigt man ihn dann? Insbesondere bei Städten und Gemeinden, die sich aus einzelnen Dörfern zusammensetzen, wird ein Ortschaftsrat als nützlich angesehen, die Bevölkerung vor Ort in die politische Arbeit einzubinden und ihr im zentralen Gemeinderat und der Verwaltung Gehör zu verschaffen.

In Blankenloch wurde der separat gewählte Ortschaftsrat vor einigen Jahren abgeschafft. Er wurde durch den Stadtteilausschuss ersetzt. Dieser wird gebildet aus den Blankenlocher Mitgliedern des Gemeinderats.

Wie wählt man den Ortschaftsrat?

Für die Wahl des Ortschaftsrats hat jede/r Wahlberechtigte – ab 16 Jahren – sechs Stimmen. Nur die Bewohner des jeweiligen Stadtteils dürfen ihren Ortschaftsrat wählen.

Die einfachste Variante ist die Abgabe einer Parteien-/Wählervereinigungen-Liste. Dann bekommen alle darauf genannten Kandidatinnen und Kandidaten je eine Stimme.

Alternativ ist es auch erlaubt, sich Personen von verschiedenen Listen zusammenzusuchen. Entweder gibt man dann mehrere Stimmzettel ab oder man ergänzt die Namen in den freien Feldern einer Liste.

Einer einzelnen Person, die für das Gremium kandidiert, kann man bis zu drei Stimmen geben. Dabei ist aber zu beachten, dass man die Gesamtzahl von sechs Stimmen nicht überschreitet, da sonst der Stimmzettel ungültig wird.

Hier finden Sie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ortschaftsräte in Stutensee:

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