Das Ordnungsamt Stutensee informiert: Verkehrliche Erreichbarkeit des Netto-Marktes

Beitragsbild: Stadt Stutensee

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 02.11.2019 12:09 | Keine Kommentare

In der letzten Sitzung des Ortschaftsrats Staffort wurde über die verkehrliche Erreichbarkeit des Netto-Marktes berichtet. Damit es aufgrund den baulichen Gegebenheiten, beispielsweise der Breite des südlichen Fußweges, zwischen dem Fußgänger- und dem Radverkehr zu keinen Konfliktpunkten kommt, ist künftig eine Trennung der beiden Wegebeziehungen vorgesehen. Dies erfolgt entsprechend der aufgezeigten Beschilderung. Das bedeutet, dass der aus Staffort kommende Radfahrer in Richtung Büchenau entweder auf der Fahrbahn fährt oder den südlichen Fußweg benutzt, eine Pflicht besteht für den Radfahrer aber hierzu nicht. Bislang wurde auch der entsprechend beschilderte nördliche gemeinsamer Fuß- und Radweg benutzt.

In der Gegenrichtung vom Netto-Markt aus kommend kann auf dem kurzen Teilstück dieses Fußweges bis zur Querungshilfe sowohl der Rad- und Fußgängerverkehr auch gegenläufig erfolgen, damit für den Radfahrer die Querung der K 3579 entbehrlich ist. In Höhe des Fahrbahnteilers muss der Radfahrer dann aber die K 3579 queren und fährt entweder auf der Fahrbahn in Richtung Ortsmitte Staffort bzw. nutzt den nördlichen Fußweg, der für Radfahrer in diese Richtung freigegeben ist. Die Versatzsperre bei der Einmündung der Straße An der breiten Wiese wird dort aufgrund den eingeschränkten Sichtverhältnissen weiterhin belassen. Diese Maßnahmen wurde mit den zuständigen Fachbehörden so abgestimmt und werden vom Ordnungsamt auch entsprechend begleitet. Wir bitte um entsprechende Beachtung.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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