Auf der Fläche des künftigen Neubaugebiets “Vierundzwanzig-Morgenäcker” in Spöck, südlich der Schule, sind bereits die ersten Arbeiten erkennbar. Die Rodungen sind inzwischen abgeschlossen. Nun startet die Kampfmitteluntersuchung.
Auf dem verbliebenen grünen Streifen wohnen Wildbienen, wie Ortsvorsteherin Karin Vogel mitteilt. Die Fläche wurde geschont und soll im weiteren Bauablauf so lange wie möglich gesichert werden. Damit die Bienen in der näheren Umgebung ein Nahrungsangebot finden, werden zwei größere städtische Flächen im Baugebiet in den nächsten Tagen angesät, so Vogel.
Im Zuge der Arbeiten wurde auch der Bolzplatz südlich der Schule entfernt. “Ursprünglich hätte der provisorische Bolzplatz bereits 2016 entfernt werden sollen”, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Als Alternative stehe für die Jugendlichen der Kunstrasenplatz an der Schule zur Verfügung. Allerdings mit Einschränkungen, da es sich um eine Schulsportanlage handelt und zudem Rücksicht auf die Anwohner genommen werden müsse. Aus diesem Grund ist die freie Benutzung nur von 14 bis 20 Uhr, samstags von 11 bis 20 Uhr – im Winter bis zum Einbruch der Dunkelheit – möglich. Sonn- und feiertags ist eine Nutzung ebenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich haben Vereine und Jugendgruppen ein vorrangiges Nutzungsrecht.
Spöck soll – wie schon Blankenloch und Friedrichstal – ebenfalls einen Großspielplatz bekommen. Eine konkrete Fläche hierfür stehe allerdings noch nicht fest. Sie müsse noch mit dem Ortschaftsrat abgestimmt werden. “An der Konzeptionierung soll auch die Jugend beteiligt werden”, verspricht die Stadtverwaltung. Ob zu dem Spielplatz auch ein Minispielfeld wie in Blankenloch und Friedrichstal gehören wird, ist laut Ortsvorsteherin Vogel noch offen.
Dass es in Spöck an Treffpunkten für Jugendliche fehlt, sei dem Ortschaftsrat bewusst. Mit einer vorübergehenden Lösung bis zur Fertigstellung des neuen Spielplatzes habe sich der Ortschaftsrat bereits intensiv befasst. Allerdings seien nur wenige Flächen, die in Frage kommen, im städtischen Besitz. Diese seien zu abgelegen, oder es stünden naturschutzrechtliche Bedenken entgegen.
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