Neue Beschilderung: Erreichbarkeit des Netto-Marktes Staffort

Beitragsbild: Stadt Stutensee

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 28.12.2019 10:28 | Keine Kommentare

Auf den Geh- und Radwegen im Bereich des Netto-Marktes an der Büchenauer Straße in Staffort war es immer wieder zu Konflikten gekommen, weshalb das Stutenseer Ordnungsamt mit einer neuen Beschilderung für Klarheit sorgen will.

Damit es aufgrund der baulichen Gegebenheiten, beispielsweise der Breite des südlichen Fußweges, zwischen dem Fußgänger- und dem Radverkehr zu keinen Konfliktpunkten kommt, ist nun eine Trennung der beiden Wegebeziehungen ausgeschildert. Das teilt das Ordnungsamt mit.

Das bedeute, dass nun der aus Staffort kommende Radfahrer in Richtung Büchenau entweder auf der Fahrbahn fährt oder den südlichen Fußweg benutzt, eine Pflicht bestehe für den Radfahrer aber hierzu nicht. Bislang wurde auch der entsprechend beschilderte nördliche gemeinsamer Fuß- und Radweg benutzt.

In der Gegenrichtung vom Netto-Markt aus kommend kann auf dem kurzen Teilstück dieses Fußweges bis zur Querungshilfe sowohl der Rad- und Fußgängerverkehr auch gegenläufig erfolgen, damit für den Radfahrer die Querung der K 3579 (Büchenauer Straße) entbehrlich ist. In Höhe des Fahrbahnteilers muss der Radfahrer dann aber die K 3579 queren und fährt entweder auf der Fahrbahn in Richtung Ortsmitte Staffort bzw. nutzt den nördlichen Fußweg, der für Radfahrer in diese Richtung freigegeben ist. Die Versatzsperre bei der Einmündung der Straße An der breiten Wiese wird dort aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnissen weiterhin belassen.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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