Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal

Symbolbild

Beitragsbild: Eisenhans/Fotolia.com

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 20.01.2020 20:59 | Keine Kommentare

Am 1. Mai 2020 wird der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal seine Arbeit aufnehmen. Der Gemeinsame Gutachterausschuss wird sich zunächst aus den Kommunen Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Stutensee und Walzbachtal zusammensetzen. In den Gemeinderäten von Bruchsal, Stutensee und Walzbachtal ist jetzt über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entschieden worden, die Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit werden soll. Eggenstein-Leopoldshafen folgt mit seiner Gemeinderatsentscheidung im Januar. Nach entsprechender Beschlussfassung und dem Unterzeichnen durch die Vertreter/-innen der Kommunen muss die öffentlich-rechtliche Vereinbarung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt werden. Anschließend kann der Gemeinsame Gutachterausschuss seine Arbeit aufnehmen.

Für die Bürger/-innen der beteiligten Kommunen bedeutet das, dass die Bodenrichtwerte dieser Kommunen künftig zentral durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss ermittelt werden. Der Gemeinsame Gutachterausschuss führt Wertermittlungen über Immobilien für das gesamte Zuständigkeitsgebiet durch. Auskünfte über die Bodenrichtwerte und Anträge über Wertermittlungen sind dann bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu stellen. Diese wird bei der Stadt Bruchsal angesiedelt sein. Der Gutachterausschuss wird sich aus Gutachter/-innen der beteiligten Kommunen zusammensetzen, so dass eine Vielzahl von Experten/-innen aus den verschiedensten Bereichen zusammenarbeiten. Die Kosten des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden nach der Anzahl an Einwohner/-innen auf die beteiligten Kommunen verteilt. „Durch die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses wird der Gutachterausschuss auf einer guten statistischen Grundlage arbeiten. Die Qualität der Wertermittlung wird davon profitieren. Im Bereich der kommunalen Verwaltungen sind zudem viele Synergien zu erwarten. Bislang ist in jeder Kommune für den jeweiligen Gutachterausschuss eine Geschäftsstelle angesiedelt. Diese Aufgabe wird zukünftig zentral durch die Geschäftsstelle bei der Stadt Bruchsal wahrgenommen“, sagt Bruchsals Bürgermeister Andreas Glaser.

Die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse geht auf eine Änderung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 zurück.  Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern liegt die Zuständigkeit für die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Kommunen. Ausgangslage zum Zeitpunkt der Änderung der Gutachterausschussverordnung war, dass von den etwa 1.200 Gutachterausschüssen deutschlandweit fast Zweidrittel, etwa 900, auf das Land Baden-Württemberg entfielen. Zu den grundlegenden Aufgaben der Gutachterausschüsse gehört es, die Kaufverträge über Immobilien, die innerhalb des Zuständigkeitsgebiets geschlossen werden, auszuwerten. So werden die Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet ermittelt und aus der Gesamtheit der Verträge weitere, für die Wertermittlung erforderliche Daten abgeleitet. Grundlage für diese Praxis muss eine ausreichende Anzahl von Kauffällen sein. Diese ist in den meisten Kommunen, vor allem bei kleinen Gemeinden, nicht gegeben.

Hinzu kommt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den anhängigen Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträgen zur Grundsteuererhebung. Darin stellt das Gericht fest, dass die jetzige Einheitsbewertung nicht mehr den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen entspricht. Diese Einheitsbewertung geht auf Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 zurück. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform und des Gesetzes zur Reform der Erbschaftssteuer werden künftig erhöhte Anforderungen an die Grundstücksbewertung gestellt. Die Daten der Gutachterausschüsse sind entsprechend der Anforderungen der Finanzverwaltung zu ermitteln und an diese weiterzuleiten.

Neue Anforderungen durch Änderung der Gutachterausschussverordnung

Mit der Änderung der Gutachterausschussverordnung wird die Anforderung einer ausreichenden Zahl an Kauffällen an die Gutachterausschüsse gestellt. Von einer ausreichenden Anzahl an Kauffällen ist bei einem Zuständigkeitsgebiet von etwa 100.000 Einwohner/-innen auszugehen. Gleichzeitig schafft die neue Gutachterausschussverordnung die Möglichkeit des Zusammenschlusses mehrerer benachbarter Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises. Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal wird vom 1. Mai 2020 etwa 95.500 Einwohner/-innen umfassen. Dadurch ist eine gute statistische Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses geschaffen. Weitere benachbarte Gemeinden haben gegenüber der Stadt Bruchsal jetzt schon konkretes Interesse an der interkommunalen Zusammenarbeit signalisiert. So kann man davon ausgehen, dass dem Gemeinsamen Gutachterausschuss noch weiteren Gemeinden beitreten, so dass dieser langfristig ein Gebiet von etwa 175.000 Einwohner/-innen umfassen wird.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

forum Kommentare

Kommentare sind geschlossen