Betretungsverbot für öffentliche Flächen in Stutensee ab 21. März

Symbolbild

Beitragsbild: pixabay.com

Von Pressemitteilungen Stadtverwaltung Stutensee und Landkreis Karlsruhe | 20.03.2020 15:43 | 14 Kommentare

Die Stadt Stutensee hat am Freitagnachmittag ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet per Allgemeinverfügung erlassen. Das Betretungsverbot für öffentliche Orte tritt am Samstag, den 21. März, 0.00 Uhr in Kraft und wird zunächst bis einschließlich Freitag, den 3. April, 24 Uhr, gelten. Hintergrund sind die trotz bereits ergriffener Maßnahmen zuletzt deutlich angestiegenen Infektionszahlen auch im Landkreis Karlsruhe, die weitere Einschränkungen zur Verlangsamung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) unumgänglich machen.

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist das Betreten öffentlicher Orte, insbesondere von Straßen, Wegen, Plätzen, Gehwegen sowie öffentlichen Grünflächen, Schulgelände und Parkanlagen, untersagt. Öffentliche Orte dürfen nur noch für dringende Angelegenheiten betreten werden. Hierzu zählt vorrangig der Weg zur Arbeit, der Gang zum Arzt beziehungsweise Therapeut sowie Erledigungen zur Deckung der notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diese schließen insbesondere Drogerie-, Apotheken- und Lebensmitteleinkäufe, Tanken sowie Post- und Bankgeschäfte, aber auch Hilfeleistungen für unterstützungsbedürftige Personen mit  ein. Eine Übersicht der zulässigen Ausnahmen ist unter § 1 Ziffer 2 der erlassenen Allgemeinverfügung genau definiert.

Wer sich im öffentlichen Raum aufhält, darf dies nur allein, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder mit Haustieren. Dabei ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Diese Abstandsregel gilt nicht für Personen eines gemeinsamen Haushaltes. Die Polizei sowie der Gemeindevollzugsdienst werden die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrollieren.

„Diese Maßnahmen bedeuten Verzicht, sind aber ohne großen Aufwand umzusetzen und in ihrer Wirkung von enormer Bedeutung“, betont Oberbürgermeisterin Petra Becker.  „Insbesondere ältere und kranke Menschen sind auf uns alle als Gemeinschaft angewiesen. Werden wir unserer Verantwortung gerecht. Wir stehen vor entscheidenden Tagen und Wochen. Auch wenn wir nicht persönlich nebeneinander stehen können, so stehen wir doch zusammen“, so die Oberbürgermeisterin. „Bitte bleiben Sie zu Hause.“ Die Allgemeinverfügung der Stadt Stutensee finden Sie auf der Website der Stadtverwaltung (PDF).

Mit der Allgemeinverfügung folgt die Stadtverwaltung einem Vorschlag des Landkreises. „Ein derartiges Betretungsverbot hätten wir gerne vermieden, wir halten es aber für unausweichlich, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu erschweren und geben daher diese dringende Empfehlung an die Landkreiskommunen“, betont Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. “Ich habe kein Verständnis dafür, wie verantwortungslos und egoistisch sich ein kleiner Teil der Landkreisbevölkerung verhält und damit die Gesundheit aller unnötig gefährdet.“

Die Empfehlung des Landkreises, die in Stutensee und anderen Kommunenumgesetzt wurde, geht über die Maßnahmen des Landes hinaus, die noch das Zusammensein von drei Personen im öffentlichen Raum – abgesehen von Familien – zulassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro und mehrjährige Haftstrafen, so Innenminister Thomas Strobl.

forum Kommentare

Walfisch

Sehr geehrte Verantwortliche,
darf ich alleine noch Sport im Freien treiben?
mFg

Babsi

Was muss ich machen, wenn ich mit der Bahn dort zur Arbeit muss? Fahren die Bahnen noch?

MfG

Redaktion meinstutensee.de

@Babsi: Bahnen fahren weiterhin, aber in reduziertem Takt. Am besten im Internet informieren. Zur Arbeit darf man auch weiterhin.

@Walfisch: Wir sind gerade dabei, diese Fragen mit der Stadtverwaltung zu klären.

Evgeny

Darf ich mit meiner Frau und meinen beiden Kindern spazieren gehen? Wenn ja, wo?
MfG

Redaktion meinstutensee.de

@Evgeny: Wir sind gerade dabei, diese Fragen mit der Stadtverwaltung zu klären. Sobald wir das wissen, werden wir einen Fragen-Antworten-Artikel veröffentlichen. Aber aktuell kann uns nur die Stadt, die die Vorgaben gemacht hat, sagen, wie sie zu interpretieren sind. Wichtig ist auf jeden Fall, Abstand zu anderen Leuten zu halten.

FH...

… die obige Verfügung ist KEINE Ausgangssperre, sondern ein „Betretungsverbot“ von öffentlichem Raum. Daher sollte auch die Überschrift des Artikels geändert werden. In der Verfügung wird in typischer Juristenart zunächst das Betreten öffentlicher Orte generell untersagt, um dann anschließend wieder weitgehende Ausnahmen zu machen.
Fazit: Man kann sich frei bewegen wie zuvor und alle Dinge des täglichen Lebens machen; also auch Spaziergänge (überall), Sport im Freien, etc. Die einzige wesentliche Einschränkung ist, dass diese Unternehmungen maximal von 2 Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (mit Abstand von 1.5m), bzw. von allen in einem Haushalt lebenden Personen gemeinsam (ohne Abstandsregelung).
Verboten sind damit alle Ansammlungen von mehr als 2 nicht in einem Haushalt lebenden Personen in öffentlichem Raum. Also Corona-Party am Dorfplatz, FFF-Demos, etc. Die Verfügung ist daher bei weitem nicht so einschränkend, wie man zunächst vermuten könnte und definitiv keine Ausgangssperre.
ÖPNV darf für alle Fahrten zur Deckung der Grundbedürfnisse (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche, etc.) unter Beachtung des 1.5m-Abstands benutzt werden. Touristische Fahrten sind verboten.

maction

Bei der Auslegung des Betretungsverbots bin ich ganz beim vorangegangenen Kommentar von FH…
Die Ausnahme unter 2) f) ermöglicht sich draußen allein oder zu zweit bzw. mit allen Haushaltsmitgliedern zu einem beliebigen Zweck aufzuhalten inkl. Sport, Radeln, Spazieren, Gassi gehen und Sonne tanken.
Die Allgemeinverfügung liest sich deutlich drastischer wie sie wirklich ist. Nach teils fahrlässigem Verhalten einiger Mitmenschen könnte ein Abschreckungseffekt durchaus beabsichtigt sein. Das Verbot scheint aktuelle Kernprobleme wie die Rudelbildung im Freien, gut zu adressieren ohne die geliebten Freiheiten unnötig einzuschränken. Andernfalls wäre das Verbot rechtlich angreifbar und damit gefährdet. Ich gehe davon aus, dass sich unsere OB gut damit auskennt. *g*

maction

Einen erheblichen Kritikpunkt habe ich aber leider.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Stutensee vom 20.03.2020 steht in Widerspruch zur Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom selben Datum (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/) und zwar in Sachen
1. Gaststätten, Friseure und Baumärkte sowie
2. Anzahl der Personen (zwei vs. drei).
In der Allgemeinverfügung findet sich der Satz “Die Verordnung der Landesregierung bleibt unabhängig von dieser Allgemeinverfügung bestehen” ohne leider auf Widerspruch, Zusammenhang und Vorrang einzugehen.
Desweiteren, wäre die zusätzliche Veröffentlichung einer Textfassung anstelle des Scans sehr hilfreich.
Liebes Redaktionsteam, könnt ihr diese beiden Punkte bitte auch mit der Stadtverwaltung abklären?

Doris

Es soll ja,am Wochenende geprüft werden, das sich auch alle daran halten.
So lange,die Mütter mit Kindern und Menschen Uneinsichtig sind und offenbar denken, man hat Ferien. Als die Friseure Verordnung vom Land als Beschluss, das sie keine Kinder mehr bedienen dürfen, sind einige Mütter sehr ungehalten, dem Personal gegenüber gewesen. Selbst die Erklärung , das die Kinder eigentlich zu Hause bleiben sollten zum Schutz. Und ihre Hausaufgaben zu machen haben und nicht durch die gegend zu kutschieren , kommt einfach nicht an.
Da denke ich , dass es jetzt an der Zeit ist, zu solchen Maßnahmen zu greifen. Die Ausgangspere wäre genau das richtige, für uneinsichtige Menschen,die den Ernst der Lage nicht erkennen.

maction

@Doris: Sind sie sich über die Konsequenzen einer Ausgangssperre auf Versorgung und Wirtschaft im Klaren?
Die aktuellen Maßnahmen passen für mich; eine Ausgangssperre wäre vollkommen überzogen!

swift

Von der Stadtverwaltung Bruchsal habe ich erfahren, dass die dortige Verfügung erlassen wurde, weil die des Landes noch nicht vorlag. Nun soll wohl die lokale Verfügung zurückgezogen werden, so dass die Landesverfügung gilt.
Das ist sicherlich sinnvoll, um den Flickenteppich an lokalen Verfügungen zu beenden (in Karlsruhe gibt es z. B. keine eigenen Vorgaben). Ich gehe mal davon aus, dass man das in Stutensee auch so handhaben wird.

-kwg-

Ist nicht schon der Begriff Ausgangssperre, bei dem was derzeit noch erlaubt ist falsch und damit irreführend. Wenn man den Einwohnern einfach mitgeteilt hätte, dass sie sich nur allein, oder zu zweit, oder mit dem Hund draußen bewegen dürfen, aber größere Menschenansammlungen meiden sollen, wäre derzeit das gesagt, was den Menschen nicht noch mehr verunsichert. Solange noch Bahn und Busse fahren, Menschen weiterhin einkaufen können, ist für meine Denkweise eine Formulierung, wie Ausgangssperre eine fragwürdige Ausdrucksweise. Gibt es eigentlich schon einen kommunalen Krisenstab der kurz und bündig auf schnelle Veränderungen innerhalb Stutensees reagieren kann?

FH...

@swift: Kann man nur befürworten und hoffen, dass die Stadt die vom Landratsamt verfasste Verfügung durch die des Landes Baden-Württemberg ersetzt. Es reicht ja schon, dass die Bundesländer dies unterschiedlich handhaben, da braucht es nicht noch Abweichungen auf Landkreisebene…

maction

Konsequenterweise hat die Stadt Stutensee heute ihre Allgemeinverfügung zugunsten der Corona-Verordnung des Landes BaWü aufgehoben – sehr gut reagiert! :-)
https://www.stutensee.de/unsere-stadt/aktuelles-nachrichten/19ec7691a97344a94c6676339b8f9d9e/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=2590