Corona-Verordnung des Landes maßgebend

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Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 23.03.2020 20:25 | Keine Kommentare

Aufgrund der jüngst verschärften Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg sind die Allgemeinverfügungen der Stadt Stutensee vom 13. und 20. März entbehrlich und werden zur Vermeidung von Missverständnissen aufgehoben.

Das Land Baden-Württemberg hat am 22. März die „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“, oder kurz „Corona-Verordnung“, in mehreren Punkten verschärft, insbesondere in Bezug auf den Aufenthalt im öffentlichen Raum.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Stutensee, welche ihrerseits bereits am 20. März weitestgehend deckungsgleiche Vorschriften per Allgemeinverfügung erlassen hatte, ihre Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Ebenfalls wurde auch die erste Allgemeinverfügung der Stadt Stutensee vom 13. März aufgehoben. Somit ist auch für Stutensee in diesem Zusammenhang ausschließlich die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg maßgeblich. Diese sieht unter anderem ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen vor. Von diesem Verbot ausgenommen sind nur Personen, welche in häuslicher Gemeinschaft leben, die in gerader Linie verwandt oder in partnerschaftlicher Beziehung miteinander sind.

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) sowie einen Fragenkatalog zu den Auswirkungen finden Sie auch online unter https://www.stutensee.de/rathaus-buergerdienste/informationen-zum-coronavirus/.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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