Die Grund- und Jugendförderung wurde im schriftlichen Verfahren beschlossen. Der Zuschuss kommt den Vereinen nun früher zugute, als in den vergangen Jahren.
Im Rahmen der Vereinsförderungsrichtlinie unterstützt die Stadt Stutensee die örtlichen Vereine durch Zuschüsse. Für die allgemeine Grundförderung würden jährlich Mittel in Höhe von 1,50 Euro pro Einwohner bereitgestellt, die im Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die einzelnen Stadtteile aufgeteilt würden. Berechnungsgrundlage sei der Einwohnerstand zum 1. Januar eines jeden Jahres, für welches die Grundförderung gewährt werde. Für ihre jeweilige Jugendarbeit erhalten die Vereine zusätzliche Fördermittel. Deren Höhe richte sich maßgeblich nach der Anzahl der jugendlichen Vereinsmitgliedern.
Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel für die Grundförderung ist den Ortschaftsräten beziehungweise dem Stadtteilausschuss übertragen, wobei in eine gezielte Vereinsförderung auch die konfessionellen Vereine und Vereinigungen einbezogen werden.
Oberbürgermeisterin Petra Becker habe sich vor diesem Hintergrund mit den Ortsvorstehern Ludwig-Wilhelm Heidt und Lutz Schönthal, Ortsvorsteherin Karin Vogel sowie mit der Stadtteilausschussvorsitzenden Sylvia Duttlinger darauf verständigt, dass die Gremien in diesem Jahr im schriftlichen Verfahren die erforderlichen Beschlüsse fassen. „Ich bin allen Beteiligten für die rasche und unkonventionelle Entscheidung dankbar“, so das Stutenseer Stadtoberhaupt. Das städtische FamilienBüro habe die Zuwendungen und auch die Jugendförderung bereits zur Auszahlung angewiesen. „Wir haben damit auch unseren Vereinen, die ebenfalls sehr stark von der Coronakrise betroffen sind, die Zuschüsse früher als in den zurückliegenden Jahren zukommen lassen können,“ so Oberbürgermeisterin Petra Becker zum Verfahren in diesem Jahr.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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