Nach einer aktuellen Information durch das Landratsamt Karlsruhe ist im Rahmen der möglichen Auslegung der aktuellen CoronaVo nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums „ das Abholen durch den Kunden nach vorheriger Bestellung (Verpflichtungsgeschäft)” von Speiseeis möglich.
Das fertig zubereitete Speiseeis könne demnach nach vorher vereinbarter Abholzeit gegen Bezahlung entgegengenommen werden. Die Einhaltung von Hygienevorgaben sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen seien zu beachten. Nach wie vor sei das Verweilen an Eisdielen grundsätzlich verboten.
Bildquellen:
- Eis: Pixabay
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Ring Ring: “Ich hätte gerne drei Kugeln in der Waffel und hole sie um 14:00 Uhr ab… oder vielleicht besser im Becher!” ;-)
Funktioniert … bspw. beim Riviera in Blankenloch!