Ab kommendem Montag, den 27. April, wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr auch in Baden-Württemberg Pflicht. Das teilte die Landesregierung jüngst mit.
Der sogenannte (nicht-medizinische) Mund-Nasen-Schutz solle insbesondere dort, wo das Abstandsgebot nicht so einfach eingehalten werden kann, für zusätzlichen Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) sorgen.
Bildquellen:
- Mund-Nasen-Schutz: Pixabay - Alexander Droeger
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