Verbot des Verweilens an Baggerseen

Verweilens an Baggerseen

Beitragsbild: Stadtverwaltung Stutensee

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 09.04.2020 8:00 | Keine Kommentare

Die Stadt Stutensee hat in Ergänzung zur derzeit geltenden CoronaVO eine Allgemeinverfügung bezüglich des Aufenthaltes an den Baggerseen in Blankenloch, Spöck und Staffort erlassen.

Diese regelt, dass zunächst in dem Zeitraum vom 09.04. bis einschließlich 19.04.2020 ein dortiges Verweilen im See- und Uferbereich mit den angrenzenden Liegeflächen sowie auf den Parkplätzen verboten ist.

Grund für diese Maßnahme sei, dass die zu erwartenden zunehmenden Temperaturen, gerade auch über die Osterfeiertage eine starke Frequentierung dieser Flächen annehmen lasse. Die Stadt Stutensee wolle damit der Entstehung von Menschenansammlungen, auch wenn diese den Mindestabstand bzw. zulässige Personenanzahl einhielten, entgegenwirken. Spaziergänge um die Seen sind dennoch weiterhin möglich.

Die Stadt Stutensee bittet für diese Maßnahme um Verständnis und Beachtung. Die Allgemeinverfügung ist im Bereich der öffentlichen Bekanntgaben der Stadtwebseite erreichbar.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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