Das Kultusministerium hat Regelungen für die Erweiterung der Notbetreuung erarbeitet. Die Notfallbetreuung an Schulen und Kitas in Stutensee wird weiter bereitgehalten.
Die Stadtverwaltung Stutensee informiert. Durch die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung am 17. April ergeben sich weitere Änderungen bzw. Lockerungen. Die Schulen bleiben zunächst bis zum Ablauf des 3. Mai geschlossen und werden dann sukzessive geöffnet (Beginn mit den Abschlussklassen von diesem und nächstem Jahr). Die Kindergärten werden vorerst ebenfalls – auch über den 4. Mai hinaus – geschlossen bleiben. Die Notbetreuung für Kitas und Schulen soll dabei weiterhin bestehen bleiben.
Das Kultusministerium habe hierzu Regelungen für eine erweiterte Notbetreuung erarbeitet. In einem Entwurf einer weiteren Novellierung dazu seien Kriterien benannt, die den Zugang für die Notbetreuung regeln sollen. Diese sollen ab dem 27. April gelten. Laut Kultusministerium ist unter anderem neu, „dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten“. Außerdem können nun auch Kinder der Klassenstufe 7 an weiterführenden Schulen betreut werden. Die Notwendigkeit der Präsenzpflicht und die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz seien durch den Arbeitgeber eindeutig zu bestätigen. Diese Ausführungen sind auch auf der Homepage des Kultusministeriums abrufbar.
Bisher hat die Stadt Stutensee an verschiedenen Standorten nach Bedarf in Kooperation mit den Schulen, der Verlässlichen Grundschule und den städtischen wie auch kirchlichen bzw. freien Kindergärten Notbetreuungen eingerichtet. Die Betreuung solle nach den Vorgaben des Kultusministeriums unter Beachtung der aktuellen Verordnung der Landesregierung, sowie unter Beachtung der möglichen Kapazitäten erweitert werden. Mit den Einrichtungen der kirchlichen und freien Trägern werde sich die Stadtverwaltung diesbezüglich wieder eng abstimmen. Das Vorgehen zur Anmeldung zur Notbetreuung werde wie bisher zentral über das FamilienBüro der Stadt Stutensee gesteuert. Derzeit werden nach den neuen Vorgaben die Anmeldung angepasst. Einen entsprechenden Anmeldebogen soll so bald wie möglich folgen. Sofern sich weitere Bedarfe in den Familien ergeben, kann sich an das FamilienBüro der Stadt Stutensee unter der Hotline 07244/969-333 zu den bekannten Öffnungszeiten oder per Mail an familienbuero@stutensee.de gewendet werden.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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