Die Stadt Stutensee hat ihre bis zum 19. April geltende Allgemeinverfügung über ein Verweilverbot an den Baggerseen Staffort, Spöck und Blankenloch nicht verlängert. Damit findet neben den Regelungen der Corona-Verordnung des Landes (Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum und von Ansammlungen) Anwendung. Unter Beachtung dieser Vorgaben und den geltenden Baggerseeverordnungen ist unter anderem auch das Baden gestattet.
Im Sinne des präventiven Infektions- und Gesundheitsschutzes sollen die angebrachten Absperrbänder zumindest eine gewisse Barriere darstellen. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Temperaturen soll so Ansammlungen vorgebeugt und gewährleistet sein, dass die Regelungen der CoronaVO und der damit verbundenen Hygienevorschriften eingehalten werden. Aufgrund der an den Baggerseen begrenzten Liegeflächen kann nicht immer gewährleistet werden, dass der erforderliche Mindestabstand von 1,50 Metern auch eingehalten wird.
Das Ordnungsamt Stutensee wird dabei weiterhin die See- und Uferbereiche regelmäßig kontrollieren.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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