Eingeschränkte Wiederaufnahme des Schulbetriebs für Abschlussklassen ab dem 4. Mai

Thomas-Mann-Gymnasium

Beitragsbild: Stadt Stutensee

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 04.05.2020 19:39 | Keine Kommentare

Das Land Baden-Württemberg hat entschieden, den Schulbetrieb schrittweise ab heute wieder aufzunehmen. Zunächst betrifft dies alle Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, für die in diesem oder im kommenden Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen.

In Stutensee bedeutet dies konkret, dass für die Kursstufen, also erste und zweite Jahrgangsstufe des Thomas-Mann-Gymnasiums, sowie die neunten und zehnten Klassen der Erich Kästner Realschule wieder der Präsenzunterricht im Schulzentrum starten wird.

Vor diesem Hintergrund habe die Stadt Stutensee als Schulträgerin in enger Abstimmung mit den Schulleiterinnen bereits umfassende, infektionsvorbeugende Vorbereitungen nach den Vorgaben des Landes im Schulzentrum Stutensee umgesetzt. Dazu zählen insbesondere die Gewährleistung der Einhaltung des Mindestabstandes, aber beispielsweise auch die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Einwegtüchern. In den Unterrichtsräumen wurden zudem weitestgehend alle bestehenden Wasserhähne durch berührungslose Armaturen ersetzt. Für akute Notsituationen, wie beispielsweise die Erstversorgung nach Unfällen, seien die Schulen auch mit ausreichend Einwegmasken und Handschuhen ausgestattet worden. Die Schulsekreteriate seien zudem durch entsprechende Plexiglasabtrennungen geschützt.

Um den bestmöglichen Infektionsschutz zu ermöglichen, bittet die Stadt Stutensee Schüler*innen sowie Lehrer*innen, folgende Hinweise zu beachten:

  • Regelmäßig  und gründlich (mind. 20 Sekunden und mit Seife) die Hände waschen
  • Möglichst nicht mit der Hand ins Gesicht fassen
  • Nies- und Hustetikette beachten: In die Armbeuge husten oder niesen
  • Unbedingt bei Fieber, Husten oder Atembeschwerden zu Hause bleiben
  • Möglichst den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einhalten

Für alle Bereiche, in denen es nicht immer möglich ist, grundsätzlich den Mindestabstand einzuhalten, darunter insbesondere Verkehrsflächen (Fahrradständer, Eingangsbereiche o.ä.) empfiehlt das Kultusministerium Baden-Württemberg allen Schülerinnen und Schülern, eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung, beispielsweise eine sogenannte „Alltagsmaske“ oder einen Schal, zu tragen.

In diesem Zusammenhang verweist die Stadtverwaltung auch nochmals auf die seit dem 27. April in Baden-Württemberg geltende – und ab dem 4. Mai bußgeldbewährte – Maskenpflicht: Bei der Nutzung des ÖPNV für den Schulweg muss zu jederzeit eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Vor diesem Hintergrund und zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos empfiehlt die Stadt – soweit machbar – allen Schülerinnen und Schülern, für den Schulweg das Fahrrad zu nutzen, da gerade zu Schulbeginn auch das Fahrgastaufkommen im ÖPNV entsprechend gesteigert sein wird. Informationen zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs stellt der KVV auch auf seiner Webseite unter zur Verfügung.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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