Das Kultusministerium von Baden-Württemberg erließ am 3. Mai eine weitere Verordnung, welche die Öffnung der Stutenseer Aussegnungshallen bewirkte.
Das Ordnungsamt habe ein Infektionsschutz- Konzept erstellt und den Bestattern und Kirchen zukommen lassen. Durch die Einhaltung der Mindestabstände werde das örtliche Platzangebot verringert, so dass die Teilnahme nur einer begrenzten Anzahl an geladenen Trauergästen möglich sein würde. An den Trauerhallen der Stadt Stutensee befänden sich Hinweisplakate zu den Bestimmungen und der jeweils möglichen Teilnehmerzahl. Für nähere Auskünfte kann sich an den, mit der Beerdigung beauftragten, Bestatter gewendet werden.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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