Öffnung von Stutenseer Kindergärten und Grundschule einschl. der verlässlichen Grundschule

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Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 24.06.2020 8:00 | 1 Kommentar

Stutenseer Kindergärten bereiten derzeit die Öffnung für den Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen zum 29. Juni 2020 vor. Ab dem 29. Juni 2020 würden zudem auch alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Regelbetrieb an den Grundschulen zurückkehren.

Dabei soll allen Kindern eine Rückkehr in ihren Kindergarten ermöglicht werden. Der Infektions- beziehungsweise Gesundheitsschutz stehe dabei jedoch immer im Fokus. Aus diesem Grund sei eine Betreuung in festen Gruppen mit möglichst konstantem Personal vorgesehen.

Ab dem 29. Juni 2020 würden zudem auch alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Regelbetrieb an den Grundschulen zurückkehren. Damit könne auch wieder für die angemeldeten Kinder eine städtische Betreuung in der Verlässlichen Grundschule angeboten werden. Ebenfalls könne den angemeldeten Kindern der Ganztagesbetreuung ab dem 29. Juni wieder ein Mittagsessen angeboten werden. Wie im Kindergarten so solle auch in der verlässlichen Grundschule mit konstanten Gruppen und Betreuungspersonal gearbeitet werden. Im Falle eines Krankheitfalles wäre so eine Rückverfolgung des Krankheitsverlaufs nachvollziehbar. Eltern und Familien würden von Ihrer Einrichtung des jeweiligen Kindergartens oder der Schule über den konkreten Ablauf zur Öffnung noch informiert, so die Stadtverwaltung Stutensee.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

forum Kommentare

Zu den gemeinsamen politischen Plänen.
Ministerpräsident gegen Kultusministerin, Gewerkschaft gegen beide, alte Lehrer-pardon ältere gefährdete beamtete Lehrer- gegen mit bestem Immunsystem strotzende jüngere Tariflehrkräfte, die Elternschaft geteilter Meinung, je nach Lage des familiären Umfeldes oder beide im Beschäftigungsverhältnis tätig, und in alle Richtungen zeigende wissenschaftliche Einschätzungen zur Kinderansteckung, aber wenig zur Weitergabe des Virus an Oma und Opa. Und jetzt. Aufnahme des Regelbetriebes in Kitas und Grundschulen – vier Wochen vor Beginn der Sommerferien. Wenn das mal gut geht. Also da wurde schon soviel an Zeit verplembert, weil die IT- Weichen zwischen Schule und Schüler noch nicht richtig gestellt sind. Da hatten Lehrkräfte Zahnarzttermine, wenn sie sich eigentlich mit den Schülern im Fernunterricht austauschen sollten. Da klagten Lehrer vor Gerichten, weil sie sich keiner Gefährdung aussetzen wollen. Oh je- wie soll das denn so laufen- gemeinsam-miteinander? Also es gab vor langer Zeit einmal Kurzschuljahre, nur um den zukünftigen Schulbeginn zu verschieben. Damals hat sich niemand mit dem noch zu vermittelnden Lehrstoff beschäftigt. Ich muss sagen, trotz des behördlicherseits bewusst in Kauf genommenen Wissensverlustes der damaligen Schüler, hat man bis heute noch keine großen Probleme, die zum Juli aufgebesserte Rente im Dreisatzsverfahren nachrechnen zu können. Damals konnte man sogar im Dritten Fernsehprogramm- mit dem Dritten lernt man besser- ein Telekolleg-Fernstudium mit Abschluss antreten. Irgendwann traf man jedoch auf den Knackpunkt, dass man in der Schulzeit Dinge vermittelt bekam, die man in seinem ganzen Leben noch nie brauchte. Vielleicht könnte man mit einer Konzentrierung dringender Lehrstoff-Notwendigkeiten, in Deutsch-Mathe oder Naturwissenschaften, doch noch Teile des verloren gegangenen Lehrstoffs wieder aufholen. z.B. Englisch ist nach dem Brexit nicht mehr so wichtig und Geschichte lernt man eh nur auswendig. Denn 3-3-3 bei Issos Keilerei – das weiß ich noch bis heute – nur fragt mich keiner danach. Oder all diese Pippins- ob bucklig, kurz oder jünger. Wenn man heute das in die Gesprächsdiskussion einbringt, dann denken die meisten Diskussionsteilnehmer eher an dringende Bedürfnisse, als an Pippin. Also nach meiner Einschätzung – in dubio enim scienta- im Zweifel für die Wissenschaft um den Virus. Ja aber welche Richtung? Das muss bitte jeder selbst entscheiden. Mir fällt dazu immer die anfängliche Aussage und Einschätzung, der angeblich nichts nutzenden Gesichtsmasken ein. Und heute laufen wir in eine Bank – und fühlen uns wie Bankräuber. Und was ist eigentlich mit dem aktuell gültigen Vermummungsverbot (§17 a Abs.2 VersammlG). Mein Wunsch-Liebe Leute – bleibt alle gesund und munter.