Keine Bepflanzung von Baum- oder Rasengräbern

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Beitragsbild: Pixabay

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 30.07.2020 10:00 | Keine Kommentare

Das Ordnungsamt bittet alle Verfügungsberechtigten von Baum- oder Rasengräbern ihre privaten Dekorationen bis zum 31.08.2020 abzuräumen.

Das Ordnungsamt Stutensee informiert. Bepflanzungen, das Aufstellen von Blumenschalen und sonstigen Dekorationsartikeln seien auf den Baum- und Rasengräbern der Stadt nicht zugelassen. Es handele sich hierbei um eine naturbelassene Grabstätte. Diese unterliege nach der Friedhofsatzung besonderen Gestaltungsvorschriften. Lediglich die bodengleiche Anbringung einer Grabplatte im Durchmesser von 30 cm sei nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Eine darüber hinaus gehende freie Gestaltung durch die Hinterbliebenen sei ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Mitarbeiter der Friedhöfe müssten diese Flächen regelmäßig mähen. Dabei würden die Arbeiten immer wieder durch aufgestellte Dekoartikel und eingebrachten Bepflanzungen behindert, welche zuvor zeitaufwändig entfernt werden müssen. Das Ordnungsamt bittet daher alle Verfügungsberechtigten von Baum- oder Rasengräbern ihre privaten Dekorationen bis zum 31.08.2020 abzuräumen. Das Ordnungsamt weist zusätzlich daraufhin, dass Dinge, die bis Fristende nicht abgeräumt wurden, von den städtischen Mitarbeitern entfernt würden. Diese würden (mit Ausnahme der Pflanzen) maximal 3 Monate zur Abholung bereit liegen. Das Ordnungsamt Stutensee bittet um Verständnis und Mitarbeit. Hinterbliebene, die ihre Grabstätte individuell gestalten möchten, fänden auf allen unseren Friedhöfen ausreichend Alternativen.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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