Das neue und überwiegend in langjähriger ehrenamtlicher Arbeit erstellte Begegnungszentrum Regenbogen in Spöck nähert sich seiner Fertigstellung. Um klare Regelungen für die Benutzung der Räumlichkeiten zu schaffen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Juli eine Benutzungs- und Gebührenordnung beschlossen.
Die Regeln treten zum 1. August 2020 in Kraft. Ab wann die Benutzung des Begegnungszentrums tatsächlich möglich sein wird, ist aufgrund der Corona-Verordnung noch nicht abzusehen.
“Das Begegnungszentrum und Zukunftshaus Spöck ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Stutensee zur Stärkung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in der Stadt. Es soll ein generationenübergreifender Ort entstehen, an welchem ein vielfältiges Angebot zur Begegnung, Kommunikation und Weiterbildung besteht und soziale Kontakte geknüpft und vertieft werden können”, heißt es in dem Dokument.
Höchste Priorität bei der Nutzung der Räume haben Veranstaltungen der Stadt Stutensee. Es folgen solche im Interesse der Stadt (beispielsweise Jugendzentrum, Kirchen, Seniorenbeirat, Flüchtlinge), auf Platz drei öffentliche Interessensgruppen wie Vereine und Parteien, aber auch Kulturveranstaltungen. Die niedrigste Priorität haben private Veranstaltungen und Feiern.
Die Benutzungsentgelte der einzelnen Räume liegen pro Tag zwischen 20 Euro (Bastel-/Kreativraum, 45 m², sowie kleiner Mehrzweckraum, 48 m²) und 50 Euro (großer Mehrzweckraum, 190 m²). Die Nutzung der Küche wird mit 40 Euro berechnet, Geschirr und Gläser mit 20 Euro. Alle Mieten sind auch auf Stundenbasis oder Halbtagespauschale abrechenbar. Private und kommerzielle Nutzung zahlen jeweils 200 Prozent mehr.
Die beiden festvergebenen Räume der christlichen Bücherei sowie das Archiv des Heimat- und Kulturvereins Spöck werden monatlich abgerechnet.
Um einen Eindruck von den Räumlichkeiten zu bekommen, sehen Sie hier unsere Videobericht vom Mai:
forum Kommentare