Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionsstufen hat das Land Baden-Württemberg nun die dritte Pandemiestufe ausgerufen. Damit gelten ab Montag, dem 19.10.2020 verschärfte Hygienemaßnahmen.
Das Gesundheitsamt in Karlsruhe informiert.
- An öffentlichen Orten mit dichten Menschenmengen, an denen ein Mindestabstand nicht mehr einhaltbar ist, herrscht eine ergänzende Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt somit auch im Unterricht an weiterführenden Schulen sowie auf etwa auf Marktplätzen und Fußgängerzonen.
- Die Teilnehmer:innenanzahl für Feiern und Zusammentreffen im privatem Raum sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum ist auf 10 Personen oder 2 Hausstände begrenzt.
- Veranstaltungen dürfen ab einer Inzidenz von 50 Erkrankten auf 100.000 Einwohner:innen nur noch 100 Teilnehmer:innen haben und müssen ein Hygienekonzept vorweisen. Der Gastronomie können ab 23.00 Uhr Sperrstunden abverlangt und zusätzliche Kontrollen vernommen werden.
Quelle: Landratsamt Karlsruhe
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