Vollsperrung der L 558

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Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 17.11.2020 15:00 | 1 Kommentar

Die Stadtverwaltung Stutensee informiert. Aufgrund einer Drückjagd werde am Samstag, den 21. November die L 558 voll gesperrt. Als Drückjagd wird der Vorgang bezeichnet, bei dem versucht wird Wild in Bewegung zu bringen und so einen sicheren Schuss zu ermöglichen. Die Sperrung betrifft hierbei den Bereich zwischen der Einmündung am Waldfestplatz am Stadtteil Friedrichstal und der östlichen Einfahrt KIT Campus Nord von 8 bis circa 13 Uhr.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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-kwg-

Wenn bei einer Drückjagd Wild in Bewegung versetzt wird, dann ist das so eine Sache mit dem sicheren Schuss. Da bei der Drückjagd, gegenüber einer Treibjagd, vorwiegend mit Büchsen geschossen wird, sind die ebenso häufigen Fehlschüsse, öfter auch mal ein kugelhafter Teil des Innenleben eines Baumes in 30 cm Höhe, welches irgendwann durch einen fluchenden Holzfäller oder eine stumpfe Sägewerksmaschine wieder zu Tag befördert wird. Waidmannsheil. Meiner Ansicht nach ist eine sichere Schußabgabe auf flüchtiges Wild, auch des Ansprechens, mit viel Übung und ständiger Schulung einigermaßen zu bewerkstelligen. Allerdings ist ein flüchtig schießen, mit einem Schuss aus der Ruhe heraus von einem Hochsitz oder einer Kanzel abgegeben, nicht vergleichbar. Da bei solchen Drückjagden früher auch männliche Rehe, genannt Rehböcke und Schmalrehe in der damaligen Schonzeit einem sicheren Schuss zum Opfer fielen, hat man 2015 die Jagdzeiten auf männliches Rehwild und Schmalrehe einfach von Ende Oktober, auf den 31. Januar verlängert. Bei alljährlichen Drückjagden taucht nunmehr nur noch als bestehendes Problem der Abschuss einer führenden Ricke auf. Da erfahrungsgemäß immer eine größere Zahl führender Ricken auf der Jagdstrecke liegen, wie Rehkitze, muss man davon ausgehen, dass die Überlebenschance eines Kitzes vor dem bevorstehenden Winter, nur noch 50 % beträgt. Es passt zwar nicht zu diesem Warnhinweis einer Strassensperrung, aber meiner Ansicht nach sollten Rehe nur vom Ansitz aus geschossen werden dürfen. Aber bei staatlichen Jagden, hat sich früher niemand über Schonzeitvergehen – übrigens eine Ordnungswidrigkeit, die 5000 € kosten kann- gekümmert, warum sollte das jetzt bei einer Straftat, nämlich der Erlegung eines führenden Muttertiers anders sein. §38 BJG.
Da man aber das Reh wegen seiner Verbissschäden an Jungpflanzen, zum Waldfeind Nr. 1 erklärt hat, scheint es sich speziell dabei, um sogenanntes Freiwild zu handeln. Gut zu wissen, dass Rehe nicht auch noch für die durch Klimaschaden bedingten Finanzausfälle der Waldbesitzer, kommunal oder privat, herhalten müssen. Mal schauen, was da so auf der Strecke liegt am Samstag.