Das Ordnungsamt Stutensee informiert. Unter Quarantäne gestellte Personen werden in den nächsten Tagen und Wochen intensiver überwacht und kontrolliert. Verstöße gegen die infektionsschützenden Regelungen werden mit Bußgeldern geahndet
Gemäß der Corona-Verordnung „Absonderung“ müssen sich Krankheitsverdächtige eigenverantwortlich und unverzüglich in Absonderung begeben. Gleiches gelte für positiv getestete Personen, sobald diese von einem positiven Testergebnis (PCR- oder Antigentest) Kenntnis erlangt haben. Die Regeldauer der Quarantäne beträgt zehn Tage. Die Einhaltung der Quarantänebestimmungen sowie auch der übrigen, infektionsvorbeugenden Maßnahmen werde durch Polizei und Ordnungsamt kontrolliert. Auf Erlass des Sozialministeriums erfolgen in diesem Zusammenhang in den kommenden Tagen intensivierte Überwachungen und Kontrollen von unter Quarantäne gestellten Personen. Verstöße gegen die infektionsschützenden Regelungen werden mit Bußgeldern geahndet.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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