Die Stadt Stutensee übernimmt die neuen Regelungen der Landesverordnung und setzt damit die Maskenpflicht für öffentliche Gebäude in Kraft.
Die Stadtverwaltung Stutensee informiert. Das Betreten des Rathauses sowie der BürgerBüro-Außenstellen in den jeweiligen Stadtteilen ist bereits seit dem Frühjahr 2020 nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Die nun im Zuge der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg seit dem 25. Januar 2021 verschärften Maskenpflicht gilt dabei nun ebenfalls auch für die öffentlichen Gebäude in Stutensee. Demzufolge ist das Betreten des Rathauses sowie der BürgerBüro-Außenstellen – nach vorheriger Terminvereinbarung – ausschließlich mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. OP-Maske (DIN EN 14683:2019-10) oder einer FFP2 (DIN EN 149:2001) beziehungsweise vergleichbaren KN95/N95-Masken zulässig. Im Zusammenhang mit der Maskenpflicht weist die Stadtverwaltung auch darauf hin, dass jegliche Masken ausschließlich über den Restmüll zu entsorgen sind.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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