Erweiterte Maskenpflicht in Stutensee

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Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 30.01.2021 10:30 | Keine Kommentare

Die Stadt Stutensee übernimmt die neuen Regelungen der Landesverordnung und setzt damit die Maskenpflicht für öffentliche Gebäude in Kraft.

Die Stadtverwaltung Stutensee informiert. Das Betreten des Rathauses sowie der BürgerBüro-Außenstellen in den jeweiligen Stadtteilen ist bereits seit dem Frühjahr 2020 nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Die nun im Zuge der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg seit dem 25. Januar 2021 verschärften Maskenpflicht gilt dabei nun ebenfalls auch für die öffentlichen Gebäude in Stutensee. Demzufolge ist das Betreten des Rathauses sowie der BürgerBüro-Außenstellen – nach vorheriger Terminvereinbarung – ausschließlich mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. OP-Maske (DIN EN 14683:2019-10) oder einer FFP2 (DIN EN 149:2001) beziehungsweise vergleichbaren KN95/N95-Masken zulässig. Im Zusammenhang mit der Maskenpflicht weist die Stadtverwaltung auch darauf hin, dass jegliche Masken ausschließlich über den Restmüll zu entsorgen sind.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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