Neue Grundsteuer erst ab 2025

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Von Martin Strohal | 17.01.2021 20:39 | 3 Kommentare

Vergangenes Jahr wurde das Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg reformiert. Die neue Regelung greift aber erst ab 2025. Bis dahin müssen die benötigten Messbeträge ermittelt werden. Auf dieser Basis wird der Gemeinderat über die Höhe des Stutenseer Hebesatzes entscheiden. Dann wird absehbar sein, für wen es teurer oder günstiger wird als bislang.

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einheitsbewertung bei der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Daraufhin hat der Bundestag Ende 2019 ein Grundsteuerreformgesetz beschlossen. Den Ländern wurde die Möglichkeit eingeräumt, vom Bundesrecht abzuweichen. Das hat Baden-Württemberg mit einem eigenen Landesgrundsteuergesetz im Oktober 2020 getan. Das neue Verfahren soll gerechter sein. Das Steueraufkommen soll sich insgesamt dadurch nicht verändern. Die Einnahmen stehen weiterhin den Kommunen zu.

Die Bewertung von Grundstücken erfolgt künftig auf der Grundlage von zwei Kennzahlen: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert. Anschließend wird eine Steuermesszahl angewendet. Darüber sollen förderwürdige Zwecke unterstützt werden. Wird ein Grundstück zum Wohnen genutzt, wird die Steuermesszahl beispielsweise um 30 Prozent reduziert. Das Ergebnis der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird wiederum mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert.

Zunächst müssen die Bodenrichtwerte ermittelt werden, um die Steuerhöhe errechnen zu können. Laut Stadtverwaltung werden diese im Sommer 2022 vorliegen. Erst im Jahr 2024 werden alle Daten vorliegen, damit der Stutenseer Gemeinderat über die Höhe des künftigen Hebesatzes beschließen kann.

forum Kommentare

Rolf Pessel

Ich gestehe, ich bin in dem Thema nicht wirklich zu Hause. Aber kann uns jemand an dieser Stelle erklären, warum dieser Prozess nun immer noch 4 Jahre lang dauern muss?

Ab 2025 muss das neue Grundsteuerrecht angewandt werden. Das bedeutet, dass erstmals für das Jahr 2025 die Grundsteuer nach der neuen Berechnungsmethode für BW gezahlt wird.
Um die Reform umzusetzen, sind zeitintensive Vorarbeiten notwendig. z.B. muss die Bodenwertrichtwerttabelle aktualisiert werden. Grundstückseigentümer*Innen werden dann über die Steuererklärung zunächst Angaben zu ihrem/n Grundstück/en machen. Anschließend erfolgt die Bewertung beim zuständigen Finanzamt. Das Ergebnis, also die Höhe des neuen Grundsteuerwerts und des Steuermessbetrags, erfahren die Eigentümerinnen und Eigentümer mit Hilfe eines schriftlichen Bescheides. Im nächsten Schritt legen die Kommunen für die Grundsteuer ab 2025 neue Hebesätze fest und verschicken die Grundsteuerbescheide. Ich gehe mal davon aus, dass die Kommunen die großzügige Zeitvorgabe des BGH gerne angenommen haben und sie deshalb nicht die Bedrängnis verspüren, hier deutlich schneller handeln zu müssen. Nur eine persönliche Ansicht.

m_hnk

Seien Sie froh , dass die neue Regelung erst 2025 zum Tragen kommt. Sie können bis dahin schon mal Geld ansparen. Bei der neuen Regelung kommt es vor allem auf die Grundstücksgröße an. Und die sind auf dem Land natürlich oft größer als in der Stadt.
In anderen Bundesländern habe einige Kommunen schon mal laut gedacht, wie sie ihre Hebesätze ab 2025 setzen wollen. Da kommt für so manchen Grundstückseigentümer ein Mehrfaches der Grundsteuer heraus, die bisher entrichtet wurde. Die Erhöhung kann sich dann im Größenbereich von einigen Hunderten Euro bis zu einem kleinen vierstelligen Betrag bewegen.
Mieter spüren das an Mietererhöhungen, der Eigentümer eines Einfamilienhauses mit etwas größerem Grundstück zahlt es natürlich alleine.
Wohnen wird also noch teurer werden.