Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis bleibt

Symbolbild

Beitragsbild: pixabay.com

Pressemitteilung von Landratsamt Karlsruhe | 11.02.2021 15:36 | 6 Kommentare

Aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis, wird es hier auch weiterhin eine nächtliche Ausgangsbeschränkung geben. Diese gilt künftig jedoch erst ab 21 Uhr. Das meldet das Landratsamt.

Nachdem die landesweite Ausgangssperre vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde, wurden die Gesundheitsämter per Landeserlass angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Diese sind gegeben, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde, wenn ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist.

„Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, erklärt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel: Die 7-Tages-Inzidenz liegt mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und ist in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Die Infektionslage ist auch diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen COVID-19-Ausbruches in einem Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gibt, sondern die Quelle bei jeder vierten Infektion unbekannt ist. Gleichzeitig ist die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren bereits auf 100 Fälle angestiegen. „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert.”

In Kraft treten wird sie bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 7. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21.00 Uhr (statt bisher 20.00 Uhr) bis 5.00 Uhr des Folgetags.

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unterschiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, betont der Landrat.

Er weist auch darauf hin, dass der weitaus größte Teil der Einschränkungen für die Einwohner unabhängig von der Ausgangssperre weiterhin gelten. Dies gilt insbesondere für die eigentlichen Kontaktbeschränkungen und das Ansammlungsverbot, die unverändert landesweit gelten. Gleichwohl sieht er in der nächtlichen Ausgangsbeschränkung eine für Jedermann klar verständliche, ergänzende Vorgabe, die nicht zuletzt auch Kontrollen erleichtert.

Dass Baden-Württemberg bundesweit die niedrigste Inzidenz aufweist sei sicher auch auf die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zurückzuführen, die in Baden-Württemberg als eines von wenigen Bundesländern zum Einsatz kam. „Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35 haben, das ist völlig klar“, unterstreicht Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Um das zu erreichen sei aber notwendig, die Kontaktbeschränkungen für die Allgemeinheit weiter aufrecht zu erhalten – insbesondere auch im Hinblick auf den in absehbarer Zeit wieder beginnenden Betrieb in Schulen und Kindergärten und schrittweise Lockerung der Vorschriften für bestimmte Branchen. Sollte dieses Ziel erreicht sein und die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben.

Quelle: Landratsamt Karlsruhe

forum Kommentare

-kwg-

Wenn jetzt bei jedem neuen politischen Erlass zur Pandemiebekämpfung z.B. einer nächtlichen Ausgangssperre, der Vergabe von Impfterminen, oder der gebotenen Maskenpflicht, die deutsche Rechtsprechung angerufen wird, die Senftube zu öffnen und ihren solchen dazuzugeben, kann man ja gleich dazu übergehen, dass alle künftigen Entscheidungen hinsichtlich Corona nur noch von Richter*Innen getroffen werden. Das hätte den Vorteil, da in diesen Kreisen wissenschaftliche Erkenntnisse anscheinend besser oder komplexer verstanden werden, dass die nicht zu beneidenden Politiker und der deutsche Datenschutz von aller Verantwortung freigesprochen wird. Die Herren und Damen deutscher Gerichte übernähmen damit aber ausnahmslos sämtliche Verantwortung aus dem sicherlich bald wieder zunehmenden Disaster steigender Infektionen durch verwandte Mutanten und unbekannte Muonkeln aus Südafrika, Great Brexit Britain und Brasilien höchstpersönlich. Sicher wären dann solche Stoppuhrentscheidungen, ob 20 oder 21 Uhr, schnell wieder ad acta gelegt. Wenn eh niemand kontrolliert, ist es sowieso Wurscht, was sich da draußen oder da drinnen, in puncto Corona abspielt. Das Grundgesetz auf das sich viele berufen ist nicht nur ein Spaßgesetz, sondern soll auch dazu dienen Leid und Gefahren abzuwenden. Aus Sicht der vielen Verluste betroffener Familien eh keine gute Voraussetzung für Minderheiten unterstützende gerichtliche Gefühlsausbrüche.

Privatier

Gibt es eigentlich irgendein Thema zu dem Sie nicht Ihren schwülstigen Senf dazugeben müssen?

-kwg-

Wusste ich doch, dass jemand das aufgreift mit dem Senf dazu geben. Heutzutage ist man hocherfreut, wenn die Zahl der kritischen Masse niedrig bleibt. Eine kann man immer gut verkraften. Und Altpapier ist nicht so mein Ding. Journalistische Berichterstattung und Kommentare dazu leben von der Vielseitigkeit der unterschiedlichen Meinungen, aber auch davon, dass man nicht unbedingt lesen muss, was man nicht will. Im Übrigen ist schwülstig, durchaus in seiner feierlichen Bedeutung, als gutes Zeichen von gegenseitigem Meinungsverständnis zu verstehen. Ich muss weitermachen mit der Nachtschicht.

Rolf Pessel

@ Privatier
Im Gegensatz zu Ihnen Herr „Pivatier“, bin ich über ‘jeden’ Kommentar hier auf meinstutensee.de dankbar, er mag mir inhaltlich und/oder sprachlich gefallen oder auch nicht. Bietet mir diese Plattform doch zusätzlich die Möglichkeit häufig zu sehr lokalen Themen meine Kenntnis zu vertiefen. und dies finde ich sehr hilfreich für das Gelingen des demokratischen Prozesses.
Für mich ist dabei nicht entscheidend wer etwas schreibt, sonder was geschrieben wird.

@-kgw-
Bitte lassen Sie nicht nach, weiter in Ihrem Kommentarstil zu schreiben und geben mir dadurch die Möglichkeit, mich nach dem qualvollen Lesen des häufig retardierten Stils und des eigentümlichen Gebrauchs bzw. Nichtgebrauchs grammatikalischer Regeln in der ein oder anderen Regional-/Lokalzeitung zu erholen.

Bleiben Sie mir Beide gewogen, wie auch ich Ihnen gewogen bleibe – Düsseldorf Helau.

-kwg-

Lange Schachtelsätze als Parataxen und als Hypotaxen, dem hypotaktischen Satzbau, sind das Brot in der Suppe, der Kreisverkehr des Schreibens und das schwarz-weiß gedruckte Gingko-biloba, die alternden Gehirnzellen in Schwung zu halten. Bereits mein Klassenlehrer hat die dicken Geschwülste meiner Aufsätze angeprangert, fand sie aber durchaus beachtenswert, wenn es um die Benotung ging. Begonnen hat das praktisch damit, als ich das Schreiben erlernte, und meine Oma für jedes zusätzliche Wort in damaligen Briefen sehr dankbar war, weil es für sie die damalige Unterhaltung darstellte. Leider lebt meine Oma nicht mehr. Aber meine handyfeindlichen Riesensätze werde ich weiterhin hier einpflegen. Herr Pessel – Ich bleibe Ihnen, dem Cabriofahrer, weiterhin gewogen. Gestern wurden zwar alte Krawatten abgeschnitten, doch die alten Zöpfe bleiben weiterhin bestehen. In diesem Sinn mit Vollgas in die Fastnachtszeit —-Helau-Alaaf und Kikeriki.

Old Shatterhand

Es ist schon interessant, wie die Politiker in Germany mit Zahlen jonglieren: 35 ist die neue 50, 21 Uhr ist das neue 20 Uhr. Auch genießt man weiterhin die Vielfalt eines föderalen Staates, angereichert mit den Blüten eines (Mega-) Wahljahres. Hervorragende Voraussetzungen um das Chaos zu vergrößern. Statt um geordnete Impfkampagnen sorgen sich die hohen Damen und Herren vielmehr um geordnete Wahlkampagnen. Ordnung schafft man nicht durch Ausgangssperren, sondern durch klare Regeln und Perspektiven. Wer soll schon verstehen wie er/sie sich zu verhalten hat, wenn im Landkreis und in Karlsruhe unterschiedliche Regelungen gelten.