Einschulung: “Sind uns der Umstände bewusst”

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Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 07.02.2021 11:02 | Keine Kommentare

Die Stadtverwaltung Stutensee informiert über die Einschulung. Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die zwischen dem 1. August 2015 und 30. Juni 2016 geboren wurden, können bei entsprechender Schulreife von den Erziehungsberechtigten ebenfalls angemeldet werden.

Eltern oder Stellvertretende werden aufgefordert, Kinder, die zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Juli 2015 geborenen sind, in den für sie zuständigen Schulen anzumelden. Für Kinder, die zwischen dem 1. August 2015 und 30. Juni 2016 geboren wurden, gibt es bei entsprechender Schulreife von den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit ebenfalls angemeldet zu werden („KANN-Kinder). Für sie entfällt der Antrag auf vorzeitige Einschulung. Alle Kinder sind bei der Schulanmeldung vorzustellen, auch jene, für die ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt wird oder im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden.

Anzumelden sind ebenfalls Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit, mit Vorlage der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch. Kinder, die andere Schulen (z. B.  Europaschule, Waldorfschule u. a.) besuchen sollen, sind der zuständigen Grundschule namentlich zu melden, sie müssen nicht vorgestellt werden. In Berufung auf das Kultusministerium sei überdies zu beachten, dass Rückstellungen nicht mit coronabedingten Förderrückständen begründet werden dürfen. Eltern bzw. Stellvertreter, die es unterlassen, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden, begehen gemäß § 92 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg eine Ordnungswidrigkeit.

Der Geschäftsführende Schulleiter Joachim Mack möchte im Namen aller Stutenseer Grundschulrektorinnen und Grundschulrektoren den Eltern die Sorge rund um die Thematik der Einschulung nehmen. „Die Grundschulen Stutensees sind sich der Umstände bewusst und werden darauf zielführend und ausgleichend eingehen. Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler werden individuell an ihrem Wissenstand abgeholt und gefördert“, betont Mack. Es bestehe außerdem die Möglichkeit der Aufnahme in die Grundschulförderklasse an der Pestalozzi-Grundschule. Diese stelle keine Verlängerung des Kindergartenbesuchs dar, sondern biete für ausgewählte Kinder gezielte Förderung und freies Spielen.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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