Die Fraktion der Freien Wähler hat beantragt, bei künftigen Bauprojekten auf städtischen Flächen eine Mindestquote für sozialen Wohnungsbau sowie eine Mietzinsbindung über viele Jahre festzulegen.
Die Freien Wähler im Stutenseer Gemeinderat wollen eine allgemeinverbindliche und transparente Vorgehensweise festlegen, wie die Wohnraumversorgung in Stutensee aussehen soll. Das teilen sie in einer Pressemitteilung mit. Im Mittelpunkt steht für sie die Schaffung von preiswertem Wohnraum.
Die Fraktion der Freien Wähler habe daher beantragt, dass die Stadt Stutensee künftig bei Änderungen, Aufhebungen und Aufstellung von vorhabenbezogenen oder neuen Bebauungsplänen, auf deren Flächen überwiegend ein einzelner Investor, Bauträger oder Projektträger tätig wird, eine Mindestquote von 35% für den sozialen Wohnungsbau einräumt, mit einer Mietzinsbindung von mindestens 25 Jahren.
Dies solle Anwendung finden für den Verkauf kommunaler Grundstücke für Wohnbauzwecke ab einer Geschossfläche von 800 Quadratmetern oder bei mehr als 8 Wohneinheiten. Weiterhin solle dies Anwendung finden beim Abschluss städtebaulicher Verträge, durch die Baurecht für zusätzliche Wohnnutzung geschaffen wird.
Die Freien Wähler begrüßen die ersten Schritte zur Wohnraumschaffung mit dem “Wohnpark Mittendrin” in Blankenloch sowie der Gründung der “Stadtwohnung Stutensee”. Da die Anzahl der Sozialwohnungen im Land tendenziell abnehmend sei, sei der Bedarf groß. Trotz Fördergelder würde wenig geschehen. Stutensee müsse hier eine aktive Rolle einnehmen. Bruchsal und Weingarten hätten bereits ähnliche Wege beschritten.
Quelle: Freie Wähler Stutensee
forum Kommentare
Eine sehr gute Idee
, welche man am Montag 8.02.2021 bei der Video Gemeinderatssitzung ,mit allen Fraktionen gemeinsam verwirklichen könnte.
Das heißt Punkt 5 Nachverdichtung Hauptstraße ,vorhabenbezogener Bebauungsplan ,
entweder verschieben ,bis nach der Abstimmung über obigen Vorschlag
oder in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Auflage diesen Vorschlag, neben weiteren wie Solar ,Begrünung usw einfügen, was im Moment laut Bestimmungen noch möglich wäre .
Dies wäre mal ein Schritt des gemeinsamen Gemeinderats zum Wohle der Stutenseer Wohnungssuchenden mit geringem Budget.
Weiterhin Festsetzung eines Höchstmietzinses.
Man muß die Investoren frühzeitig in die Richtung der Stadt lenken.
Der vorhabenbezogene Plan hat schließlich große Vorteile für den Investor.
Da möchte man doch erst mal zum Ersten die Geschossfläche von 800 m² oder 8 Baueinheiten in die Betrachtung zur Nachverdichtung einbringen, wo diese Vorhaben größenmäßig dort überhaupt hinpassen könnten und dann zum Zweiten auch noch einem privaten Innenverdichter beibringen, dass städtebauliche Verträge eigentlich auch einem Investor bedürfen. Wie das dann umgesetzt werden soll um mit dem Thema sozialer Wohnungsbau überhaupt vereinbar zu werden – das erfordert dann doch schon mehr, wie schnell mal da was in den Raum zu stellen, das dann nur funktioniert, wenn die Privatbesitzer ihre Scheune an die Stadt verkaufen und die dann mit Investoren im Hinterhof städtebauliche Verträge abschließen, die auch einen Anspruch an Mietpreise im sozialen Preisgefüge erfüllen können. Da drauf haben die derzeitigen Grundstücksbesitzer an der Hauptstrasse sicherlich gerade gewartet. Sozialer Wohnungsbau im Hinterhof. Der Briefkasten am Rathaus sollte am Montag früher geleert werden, damit all die vielen Bauvoranfragen der dortigen Grundstücksbesitzer noch reinpassen. Solange Zinsgeschäfte bei Null oder knapp darüber liegen, solange hat die reiche Renditeklientel diese Zinsverluste über Beteiligungen an vergoldenden Altbausanierungen oder hohe und weiter höher werdende Mieteinnahmen schon lange kompensiert. Leider ist das so – und wer Kapital hat, der kennt auch die Richtung wo Stutensee liegt und muss nicht erst dahin gelenkt werden. Unter diesen Bedingungen wird auch die Stadt es sehr schwer haben ihren Anteil an eigenen Grundstücken anzuheben und an privaten Grundstücken ein Besitzrecht zu erkaufen. Das städtische Vorkaufsrecht wird den Preisen die privat bezahlt werden nicht gewachsen sein.
Hier bei dem Vorhaben Hauptstraße Nachverdichtung
Altes Lamm plus Nebengebäude haben wir genau so einen Fall.
Die Anwesen besitzt schon ein Investor, es sollen weit mehr als 8 Einheiten gebaut werden .
Die Stadt muß hier gar nichts aufkaufen sondern nur von ihrem Recht bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebrauch machen.
Im weiteren Verlauf vor der Sparkasse gleiche Situation 3 stufige Bebauung durch einen Investor.
Wenn nicht jetzt wann dann ,diese Idee übernehmen und sofort umsetzen.
Dies gilt ja ab 8 Einheiten,d.h. für den Privaten Gebrauch unerheblich-
Ja sehr verehrter Herr Hassmann unter den Vorgaben, baut doch keiner mehr in seinem eigenen Hinterhof so ein Gigantus für 8 Familien. Und wenn man solche Flächen wie beim Lamm mit 1400 m² und einer Strassenbreite von 16 m bebaut, gibt es außer der Frage nach günstigem Wohnraum, noch weiteren Klärungsbedarf. Wo parken die min. 16 Autos der Bewohner und wie kommen die da raus und rein ? Und wie war das noch mit der weiteren Flächenversiegelung, da war doch auch was.
Meines Wissens gab es eine ähnliche Vorschrift schon einmal im Baurecht.
Gesamt sind es in diesem Bereich ca 2700 qm dieses Investors.
Parken in der Tiefgarage mit mindestens 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit , dort sind ja sehr viele Flächen durch An- und Umbauten schon versiegelt.
Die Straßenfront mit Nachbarhaus links sind weit mehr als 16m geschätzt mehr als 30m .
Ich kenne die dortigen Besitzverhältnisse und Investorenpläne der Zukunft nicht so wie Sie, aber wenn Hauptstrasse 105 und 107 zusammen bebaut werden sollten, dann werden sie ja nur noch durch die alte Friedhofsmauer an ihrer Wachstumsentwicklung nach Osten eingeschränkt. Aber von diesen Konstellationen gibt es halt nicht allzu viele im Kernbereich von Blankenloch. Das könnte jetzt von der Lage her – Wohnpark mittendrin 2 – heißen, aber passender wäre dann sicherlich —Wohnanlage propenvoll— Schön auf diesem Kanal mal wieder von Ihnen gehört zu haben – Herr Hassmann.
Hallo kwg,
alles einzusehen bei Punkt 5 Gemeinderatssitzung am Montag 8.2. Auch kann man links neben der Sparkasse die nächste Fläche schon beräumt, noch weit größer, sehen.
…seit April 2017 gibt es den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, “kostengünstigen Wohnraum zu schaffen”. Ein Gummibeschluss, der durch konkrete Regelungen, wie jetzt von den FW vorgeschlagen, scharf gestellt werden muss, um in der Praxis etwas zu bewirken.