Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Durchfahrtsstraßen der Stadtteile Spöck und Staffort sollen künftig den Lärmschutz gewährleisten.
Die Stadtverwaltung Stutensee informiert in einer Pressemitteilung über Änderungen bei der Verkehrsgestaltung. So solle abschnittsweise auf der Adler- sowie der Kirchstraße in Spöck künftig ganztägig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde gelten. Im Stadtteil Staffort gelte die neue Geschwindigkeitsbegrenzung nun ganztägig für die gekennzeichneten Bereiche der Carl-Peter-Straße, der Büchenauer Straße sowie neuerdings auch auf der Weingartener Straße. Betroffene Bereiche sind bereits beschildert.
Hintergrund für die Maßnahmen sei die Umsetzung des erforderlichen Lärmschutzes, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurden Lärmberechnungen durchgeführt, die teilweise tagsüber eine Überschreitung der Grenzwerte ergaben. Da die Geschwindigkeitsbeschränkungen als Lärmschutzmaßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung eingeführt wurde, gilt Spöck nicht komplett als Tempo-30 Zone, und die Vorfahrtsregelung bleibt somit bestehen.
Für die betroffenen Durchgangsstraßen ist nicht die Stutenseer Stadtverwaltung zuständig, sondern das Regierungspräsidium Karlsruhe. Dieses hat objektgenaue Lärmmessungen durchgeführt. Nur an den Stellen, wo Grenzwerte überschritten wurden, wurde nun die Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt. Da es sich nicht um eine 30er-Zone handelt wie beispielsweise in Friedrichstal oder dem Rest von Spöck, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung immer nur bis zur nächsten Kreuzung. Danach muss erneut ein Schild aufgestellt werden.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
forum Kommentare