In allen Stadt- und Landkreisen wurden Impfzentren eingerichtet, in denen sich aktuell Menschen mit besonders hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder hohem beruflichen Ansteckungsrisiko impfen lassen können. Zusätzlich plant die Stadt Stutensee den Einsatz mobiler Impfteams für nicht- geimpfte über-80 Jährige.
Die Stadtverwaltung informiert. Demnächst soll es mehr Impftermine geben bzw. zusätzlich eine Warteliste für Impfberechtigte. Termine für die Impfung erhalte man unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 oder online über die zentrale Anmeldeplattform. In Stutensee werde derzeit gar die Einsetzung mobiler Impfteams der zentralen und kommunalen Impfzentren für nicht geimpfte, über-80 Jährige geplant. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen haben unter bestimmten Voraussetzungen außerdem einen Anspruch auf Krankenfahrt zum Impfzentrum. Dies gilt insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG” (für außergewöhnliche Gehbehinderung) oder mit dem Merkzeichen “Bl” (für Blindheit) oder mit dem Merkzeichen “H” (Hilflosigkeit) haben. Für die Krankenfahrt sind auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, sowie für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 berechtigt, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt. Die Verordnung einer Krankenbeförderung erhalte man über den Hausarzt.
Bei weiteren Fragen oder dem Bedarf an Unterstützung kann sich an das Team “Soziales” bei der Stadt Stutensee gewendet werden. Der Soziale Dienst der Stadt Stutensee ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 07244/969-335 erreichbar.
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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