“Notbremse” ab Montag

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Von Martin Strohal | 16.04.2021 22:00 | Keine Kommentare

Ab dem kommenden Montag, den 19. April, gelten in Baden-Württemberg die verschärften Regeln der sogenannten Corona-Notbremse. Das bundesweit gültige Notbremsen-Gesetz befindet sich derzeit noch im Verfahren. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die verschärften Maßnahmen angesichts steigender Infektionszahlen getroffen. Die Regelung umfasst auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung enthält, wodurch sich die vom Landkreis Karlsruhe erst kürzlich verhängte erübrigt.

Die “Notbremse greift ab einer Inzidenz von 100 – der Landkreis Karlsruhe hat diese Schwelle bereits am 19. März überschritten mit einer kurzen Ausnahme an den Ostertagen.

Wie bei bisherigen coronabedingten Einschränkungen beziehen sich die neuen Regeln auf zwischenmenschlichen Kontakt und auf die Öffnung von Geschäften. So darf ein Haushalt wieder nur noch eine weitere Person sowie deren Kinder bis 14 Jahre treffen. Friseursgeschäfte etwa bleiben geöffnet, dürfen jedoch nur mit tagesaktuellem Schnelltest oder einer Impfbescheinigung besucht werden. Ansonsten ist weitgehende Schließung angesagt, explizit erwähnt sind hierbei Baumärkte. Abholmöglichkeiten dürfen weiterhin angeboten werden. Bei Ladengeschäften der Grundversorgung gilt eine neue Begrenzung der Kundenzahl abhängig von der Verkaufsfläche.

Wie im Kreis Karlsruhe bereits gültig, ist das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur mit triftigem Grund zulässig.

Schulen beginnen in der kommenden Woche mit Wechselunterricht. Ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird der Präsenzunterricht jedoch wieder eingestellt.

Die vollständigen Regelungen finden sich auf der Website der Landesregierung.

Update 18.04.2021 8.30 Uhr: Abholmöglichkeiten sollten zunächst untersagt werden, bleiben nun aber doch möglich. Friseurbesuche sind nicht nur mit Test, sondern auch mit Impfbescheinigung oder mit Nachweis einer überstandenen Erkrankung möglich. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

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