Seit Öffnung der Schulen Anfang April besteht für alle Schüler:innen, die am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung an Stutenseer Schulen teilnehmen, die Möglichkeit, bis zu zwei Selbsttests auf das Coronavirus pro Woche vornehmen zu können.
Seit dem 19. April besteht eine indirekte Testpflicht. Schüler:innen wie auch Personal an Schulen können nur am Präsenzangebot teilnehmen, wenn sie die Selbsttestung nutzen und entsprechend nachweisen können. Für die Organisation der Tests sind die Schulen zusätzlich. Dabei müssen die Vorgaben der Landesregierung beachtet werden. Die Stadtverwaltung als Schulträgerin hilft bei der Umsetzung.
Für die Testung von Kindern im Alter von 0 bis 7 Jahren werde ein entsprechendes Testangebot in Kindertagesstätten geplant, teilt die Stadtverwaltung mit. Möglich sein soll auch, dass Eltern mit ihren Kindern einen geeigneten Selbsttest, den sogenannten Lollipop-Test, kostenlos durchführen können. Über die konkrete Umsetzung werden die Familien von ihren Einrichtungen baldmöglichst informiert. Derzeit gäbe es jedoch keine Testpflicht für den Besuch von Kindertagesstätten.
(Update 05.05.2021 20:52: Um zusätzliche Information ergänzt)
Quelle: Stadtverwaltung Stutensee
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