Kartierung von Tieren und Pflanzen

Symbolbild

Beitragsbild: Martin Strohal

Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 03.05.2021 15:06 | Keine Kommentare

Auf der Gemarkung der Stadt Stutensee werden seit April bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, weiteren Tieren wie Vögel, Insekten und Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend außerhalb der Ortsteile statt.

Kartierungen dienen der Erfassung des Inventars an Landschafts- und Artgruppen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), informiert die Stadtverwaltung Stutensee. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden finde bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es würden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Im Rahmen dieser Erhebungen sei es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden würden überwiegend Grünlandflächen und Wald im Außenbereich betreten oder die vorgesehenen Wegenetze nutzen. Die von der LUBW beauftragten Personen können sich mit einer Kartier-Bescheinigung ausweisen und seien in der Regel alleine im Gelände unterwegs.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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