Lokalpolitik: Vorberatungen öffentlich oder nicht?

Gemeinderatssitzung in der Festhalle

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 20.05.2021 20:30 | 3 Kommentare

Bevor der Gemeinderat über ein Thema beschließt, wird es in der Regel in einem der städtischen Ausschüsse vorberaten. Diese Gremien tagen in Stutensee bisher mehrheitlich in Form von nichtöffentlichen Sitzungen.

Wenn ein Thema in einer Gemeinderatssitzung behandelt wird, sind die eigentliche Diskussion und der Meinungsfindungsprozess in der Regel bereits abgeschlossen. Dieser findet in vorberatenden Ausschussitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Während die Gemeindeordnung den Kommunen die Wahl lässt, Vorberatungen öffentlich oder nichtöffentlich durchzuführen, hat sich Stutensee in seiner Hauptsatzung entschieden: “Die Beratungen finden in der Regel nichtöffentlich statt”.

Oberbürgermeisterin Petra Becker griff dieses Thema aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung in der letzten Gemeinderatssitzung auf. Sie erläuterte die rechtliche Situation, ohne jedoch auf Gründe dafür einzugehen. Der Gemeinderat soll in seiner nächsten Klausurtagung im Sommer über das Thema sprechen.

forum Kommentare

FH...

… gemäß §35 (1) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gilt (Zitat): „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern“. Gemäß §39 (5) GemO BW gilt dies auch für die beschließenden Ausschüsse (hier: AUT und AVS); allein Vorberatungen können in den Ausschüssen wahlweise auch nichtöffentlich behandelt werden. Die Stadtverwaltung samt Gemeinderat hat in der Hauptsatzung Stutensees in §6 (3) festgelegt, dass diese Vorberatungen hier in Stutensee „in der Regel nichtöffentlich stattfinden“. – Ein Erbe aus der Ära Demal.
Ich glaube jeder weiß, was hier zu tun ist. Frau OB Becker, Sie versprachen Transparenz! – Warten Sie nicht bis zum Sommer…

Andreas Haßmann

Da kann ich nur 100% zustimmen. Und diese Änderung muss kurzfristig erfolgen nicht wieder im Sande verlaufen. Ein Abstimmungsergebnis welches nicht 27 zu 0 (26 Raete plus OB) lautet wäre eine Entaeuschung. Ich erinnere an die Ansagen von 2018.

Stutenseer

Und wieder sind drei Jahre seit den großen Transparenzankündigungen ins Land gezogen, geändert hat sich nichts. Der Fisch stinkt hier eindeutig vom Kopf!