Teil-Rückerstattung der Betreuungsgebühren für April

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Bild: Pixabay: Katrina S

Von Sofie Wirth | 12.05.2021 20:25 | Keine Kommentare

Die Stadt Stutensee möchte allen Familien, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, 3/4 der bereits gezahlten Gebühren für April 2021 rückerstatten.

Da die reguläre Grundschulbetreuung derzeit lediglich während der Präsenzunterrichtstage genutzt werden kann, wird die Stadt Stutensee allen Familien, welche nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, 3/4 der bereits bezahlten Gebühren für April 2021 zurückerstatten. Für den Monat Mai 2021 wurden vorsorglich noch keine Gebühren eingezogen, informiert die Stadtverwaltung Stutensee. Die Betreuungsangebote der Drais-Grundschule Staffort seien von der oben genannten Regelung ausgeschlossen, da hier im April die Grundschulbetreuung durchgängig gewährleistet werden konnte.

Da die Gebühr der Notbetreuung entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Stutensee berechnet werde, sei diese mit der bereits eingezogenen April-Gebühr abgegolten, das bedeute konkret also keine weiteren Kosten für April 2021. Sofern die Betreuungszeit der Notbetreuung von der regulären Betreuungszeit abweicht, können Verrechnungen und Erstattungen erfolgen.

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