Das Gesundheitsamt hat am heutigen Sonntag amtlich bekannt gemacht, dass die 7-Tage-Inzidenz sowohl für den Stadtkreis wie den Landkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge unter 35 lag. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt damit ab Montag, 7. Juni die dritte Öffnungsstufe und weitere Lockerungen.
Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden. Auf meinstutensee.de wurden wichtige Änderungen am vergangenen Samstag im Zusammenhang mit dem Eintritt in Öffnungsstufe 2 bereits veröffentlicht.
Quelle: Landratsamt Karlsruhe
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