Im Beisein von Justizministerin Marion Gentges, Landrat Christoph Schnaudigel und Bürgermeister Edgar Geißler fand vergangenen Freitag der Spatenstich zum Neubau des Heinrich-Wetzlar-Hauses statt. Das Gebäude ist Teil der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee und dient der Unterbringung straffällig gewordener Jugendlicher.
Vor 37 Jahren startete das Heinrich-Wetzlar-Haus in der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee als Pilotprojekt mit dem Justizministerium Baden-Württemberg, um straffällig gewordene Jugendlichen bis zur Hauptverhandlung intensiv zu betreuen.
„Wir sind überzeugt von der hier geleisteten professionellen und engagierten Arbeit, die jungen Männern zwischen 14 und 17 Jahren die einmalige Chance bietet, ihr Leben neu auszurichten. Das Gebäude Heinrich-Wetzlar-Haus ist in die Jahre gekommen, das Angebot jedoch so stark nachgefragt wie eh und je. Eine neue Unterbringung war zwingend erforderlich, um das Angebot weiterführen zu können und es konzeptionell wie auch räumlich neu aufzustellen. Heute legen wir dafür den Grundstein“, begrüßte Landrat Christoph Schnaudigel die Gäste.
Zwischen der Jugendeinrichtung, dem Landkreis Karlsruhe und dem Land Baden-Württemberg als Träger dieser bundesweit anerkannten Institution zur Vermeidung von Untersuchungshaft bestand Einigkeit, das Angebot weiterzuführen. Eine Auslastung von 95% der insgesamt 14 zur Verfügung stehenden Plätze lasse nach Ansicht der Beteiligten überhaupt keinen anderen Schluss zu. Damit dieses erfolgreiche Angebot weiterhin langfristig in der Jugendeinrichtung Bestand haben kann, erhält es ein neues Gebäude, das in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Architekturbüro Roger Strauß realisiert wird.
Ministerin Marion Gentges bezeichnete das Heinrich-Wetzlar-Haus als Vorzeigeprojekt, das von ihrem Ministerium aus voller Überzeugung unterstützt werde.
„Der Neubau des Heinrich-Wetzlar-Hauses dient den jungen Männern als letzte Brücke vor einer eventuellen Haftstrafe“, so Jens Brandt, Geschäftsführer der Jugendeinrichtung. „85 % unserer Jugendlichen erhalten in der Gerichtsverhandlung eine Bewährungsstrafe, was den Erfolg der Einrichtung deutlich macht.“
Quelle: Landratsamt Karlsruhe
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