Regeln für “2GPlus” sorgen für Verwirrung

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Beitragsbild: geralt/pixabay.com

Von Martin Strohal | 05.12.2021 14:40 | 1 Kommentar

Seit dem 4. Dezember gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die an vielen Stellen die Anforderungen für eine Zutrittsberechtigung anhebt. So gilt für die Gastronomie nun die “2GPlus”-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen demnach geimpft oder genesen sein und müssen zusätzlich einen Test vorlegen. Nach Veröffentlichung dieser Verordnung wurden nach und nach weitere Details bekannt.

Zunächst wurde bekannt, dass Menschen mit Booster-Impfung von einer Testpflicht ausgenommen sind. Am gestrigen Samstag Abend wurde über Social Media-Kanäle von CDU-Landtagsabgeordneten außerdem verbreitet, dass auch eine Zweitimpfung, die weniger als sechs Monate zurückliegt, von einer Testpflicht befreie. Zunächst war in der offiziellen Corona-Verordnung jedoch nichts davon zu lesen, was vielfach zu Verwirrung führte.

Die neue Ausnahmeregelung geht laut Pressemitteilung von CDU-Landtagsabgeordnetem Ansgar Mayr aus Stutensee auf eine Initiative der CDU-Landtagsfraktion zurück. “Es darf keine vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse geben“, lautete eine Forderung Mayrs, die er nun als erfüllt sieht.

“Im Ergebnis macht diese Ausweitung der Ausnahmen durchaus Sinn”, begrüßte FDP-Abgeordneter Christian Jung, wie Mayr aus dem Wahlkreis Bretten, zu dem Stutensee gehört. Gleichzeitig kritisierte er die grün-schwarze Landesregierung für das Kommunikationschaos. “Ich bin über die unkoordinierte Arbeit der grün-schwarzen Landesregierung und von Grünen-Sozialminister Manfred Lucha in den vergangenen Tagen sehr besorgt und halte diese für eine bodenlose Unverschämtheit”, so Jung. Es sei nicht die Aufgabe von CDU-Abgeordneten, für die Regierung Notverordnungen vorher alleine zu verkünden. Das führe zu Verunsicherung in der Bevölkerung. Die ständig welchselnden Regelungen seien eine “Zumutung”.

Das Sozialministerium hat die neue Regelung am Sonntag bestätigt. Der Verzicht auf eine Testpflicht bei 2GPlus gelte für Personen mit Booster-Impfung, für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, und für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

forum Kommentare

FH...

… von der chaotischen Kommunikation mal abgesehen, gibt es nun doch gerade zwei Klassen von vollständig Geimpften: Die, deren zweite Impfung keine 6 Monate her ist (diese brauchen bei 2G+ keinen Test), und diejenigen, deren Zweitimpfung länger als 6 Monate her ist, aber gemäß Impfzertifikat immer noch als vollständig geimpft gelten (diese brauchen einen Test). Herr Mayr, keine zwei Klassen von vollständig Geimpften? – Das soll mal einer verstehen! Ich geh’ die Woche erstmal boostern…