Testpflicht in Kitas ab Januar

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Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 29.12.2021 15:23 | Keine Kommentare

Ab dem 10. Januar 2022 besteht eine Corona-Testpflicht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Details zu der neuen Vorgabe des Landes seien noch nicht bekannt, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Allerdings setze der Besuch einer der genannten Einrichtungen einen Test voraus. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Stadtverwaltung liege es in der Verantwortung und Organisationshoheit der Träger, wie die serielle Testung durchgeführt und angeboten wird. Derzeit werden Tests in Stutenseer Einrichtungen freiwillig angeboten. Alle städtischen, freien und evangelischen Kindergärten – mit Ausnahme des Waldkindergartens Staffort – würden inzwischen die Methode der PCR-Pool-Testung in der Einrichtung nutzen. Die katholischen Kindergärten in den Stadtteilen Blankenloch, Friedrichstal und Spöck würden Antigen-Lollipop-Tests verwenden.

Sobald die konkreten Vorgaben des Landes bekanntgegeben sind, würden diese veröffentlicht werden und die Einrichtungen das weitere Vorgehen mitteilen, so die Stadtverwaltung. Ansprechpartner für Fragen der Eltern sei die jeweilige Einrichtungsleitung.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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