Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die für ungeimpfte und nicht-genesene Personen seit 15. Januar in der Stadt Karlsruhe und seit 21. Januar auch im Landkreis Karlsruhe galten, sind mit Erlass der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am 27. Januar entfallen. Das teilt das Landratsamt mit.
In Kraft gesetzt wurden die von 21 bis 5 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen, nachdem die 7-Tage-Inzidenz jeweils zwei Tage in Folge über dem Schwellenwert von 500 lag und die Alarmstufe II galt. Diese besteht nun nicht mehr, und die neue Corona-Verordnung sieht als künftige Grenze für die Alarmstufe II eine 7-Tag-Inzidenz von 1.500 vor.
Quelle: Landratsamt Karlsruhe
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