Stadt bezuschusst Klima- und Artenschutz

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Beitragsbild: distelAPPArath/pixabay.com

Von Martin Strohal | 30.07.2023 10:49 | Keine Kommentare

Wer sich Balkonsolar-Module, eine Fassaden- oder Dachbegrünung anschaffen will, kann bei der Stadtverwaltung künftig finanzielle Unterstützung beantragen. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vergangenen Montag, zwei Förderprogramme aufzulegen: eins für Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie eins für Biodiversität und Artenvielfalt. Die vorgesehene Förderung von Lastenfahrrädern wurde auf Antrag der CDU ausgenommen.

Am 1. August startet die Förderung, im Jahr 2026 soll eine Evaluierung stattfinden. Ziel der Verwaltung sei es, verstärkt auch Privatpersonen beim Klimaschutz miteinzubeziehen. Entsprechende Nachfragen hatte es bereits im Rahmen des Stadtentwicklungsplans gegeben. Außerdem ist im European Energy Award (eea) ein solches kommunales Förderprogramm als klimapolitische Maßnahme vorgesehen.

Gefördert werden nur Projekte, die nicht bereits über andere Förderprogramme von Bund oder Land unterstützt werden. Die Höhe ist auf 25 Prozent oder einen Höchstbetrag begrenzt.

Im Bereich “Biodiversität und Artenvielfalt” wird das Programm BlühFlur bis 2027 fortgeführt. Hier werden Landwirte unterstützt, die zum Beispiel über nachhaltige, extensive Landwirtschaft oder Schaffung geeigneter Lebensräume für Pflanzen und Tiere die Artenvielfalt fördern. Jährlich stehen etwa 25.000 Euro zur Verfügung. Auch das bekannte Baum- und Strauchprogramm wird mit jährlich 5.000 Euro fortgeführt.

Neu eingeführt wird die Unterstützung für Klimaschutzprojekte. Dazu zählen Balkonsolarmodule, Fassadenbegrünung, Dachbegrünung sowie die Entsiegelung von Flächen und Beseitigung von Schottergärten.

Bei Balkonphotovoltaik besteht die Stadt auf der Verwendung einer Wielandsteckdose, obwohl die VDE-Norm künftig auch normale Schuko-Steckdosen zulassen will. Die maximale Förderhöhe liegt hier bei 25 Prozent, höchstens 250 Euro.

Dachbegrünung wird nur dort gefördert, wo sie nicht verpflichtend ist. Die Dachfläche muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Die Förderhöhe liegt bei 25 Prozent, höchstens 1.000 Euro pro Maßnahme.

Eine geförderte Fassadenbegrünung muss mindestens zehn Jahre Bestand haben, gegebenenfalls durch Nachpflanzung. Die Förderhöhe liegt hier ebenfalls bei 25 Prozent, mindestens 200 Euro, höchstens 500 Euro pro Maßnahme.

Das Entfernen von Schottergärten wird mit 15 Euro pro Quadratmeter unterstützt.

Die Details zu den Förderprogrammen sowie Antragsformulare sind auf der städtischen Website zu finden: Biodiversitiät und ArtenvielfaltKlimaschutz und Klimawandelanpassung. Fragen können an die Stabstelle Klima, Umwelt und Mobilität gerichtet werden: klimabiofoerderung@stutensee.de

Korrekturhinweis: Auf Antrag der CDU wurde die im Beschlussvorschlag vorgesehene Förderung von Lastenrädern und -pedelecs nicht beschlossen. Bis auf die Grünen schlossen sich alle Fraktionen dem Antrag an. Das war der Kommunikation der Stadtverwaltung nicht entnehmbar. Wir haben den Absatz nachträglich entfernt.

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