Bedingungen für Holzlagerplätze vereinheitlicht

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Von Martin Strohal | 04.10.2023 11:01 | Keine Kommentare

Rund 220 Holzlagerplätze gibt es in Stutensee verteilt über die Stadtteile. Die Überlassungsbedingungen waren bisher unterschiedlich geregelt und sollen nun vereinheitlicht werden. Das beschloss der Gemeinderat in seiner September-Sitzung.

Während bei den einen Holzlagerplätzen derzeit eine Kaution hinterlegt werden muss und keine regelmäßige Zahlung fällig ist, ist es bei anderen genau anders herum. Hier ist keine Kaution gefordert, jedoch ist ein jährlicher Pachtzins zu zahlen.

Die neue Regelung sieht vor, dass pro Holzlagerplatz eine Kaution in Höhe von 200 Euro hinterlegt werden muss. Das betrifft auch Kleingärten, die von der Stadt gepachtet werden und deren Kaution bisher 800 Euro betrug.

Dazu kommt künftig ein jährlicher Pachtzins pro Holzlagerplatz oder Kleingarten in Höhe von 50 Euro. Bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins reduziert dieser sich auf 30 Euro pro Jahr.

Die jährliche Zahlung soll insbesondere dazu motivieren, den Holzlagerplatz oder den Kleingarten bei Nichtnutzung zurückzugeben.

Zu Diskussionen im Gemeinderat führte insbesondere die Formulierung “Kündigung von offensichtlich langfristig nicht genutzten Flächen”. Wie lange denn “langfristig” sei, wollte Sven Schiebel (Freie Wähler) wissen.

Die Stadtverwaltung verwies darauf, dass sie keine Kapazitäten für regelmäßige Kontrollen habe. Bei Vorgabe eines genauen Zeitraums müsse die Nichtnutzung über dokumentierte Kontrollen nachgewiesen werden. Deshalb wolle man von einer festen Regel absehen. “Wir wollen lieber mit den Pächtern ins Gespräch gehen”, so Oberbürgermeisterin Petra Becker. Man werde nicht vom Schreibtisch aus kündigen.

Der Gemeinderat stimmte der neuen Regelung einstimmig zu.

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